Corona-Verordnungen
Mit der Aufhebung
der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) durch die
Landesregierung zum 1. März 2023 sind zugleich auch die Corona-Verordnungen des Kultusministeriums außer Kraft gesetzt. Die
Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung für das Schuljahr 2022 - 2023 gilt weiterhin für das gesamte Schuljahr 2022 - 2023.