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Kulturelle Angelegenheiten

Landesprogramm Kulturschule Baden-Württemberg

Drei Jugendliche musizieren gemeinsam. Ein Junge spielt Gitarre, zwei Mädchen singen-

Kulturelle Bildung hat in Baden-Württemberg einen großen Stellenwert: Das Land verfügt über ein einzigartiges Musik- und Kulturleben, das durch die öffentliche Hand und eine engagierte Zivilgesellschaft befördert wird. Vor diesem Hintergrund haben das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, die Karl Schlecht Stiftung und die Stiftung Mercator das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ mit einer Laufzeit von drei Jahren entwickelt, das zum 1. Februar 2021 startete

Das Programm „Kulturschule Baden-Württemberg“ hat das Ziel, die kulturelle Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot zu stärken. Zudem soll ein Netzwerk von „Kulturschulen“ zur Bündelung und Weitergabe der Erfahrungen bisheriger Modellprojekte sowie der gemeinsamen Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht ausgebaut und etabliert werden.

Angesprochen waren zunächst insbesondere Schulen, die bereits am Modellprojekt „Kulturschule 2020“ oder am Programm „Kulturagenten für kreative Schulen“ teilgenommen haben. Daneben sollen weitere Schulen gewonnen werden, die bereits über ein ausgeprägtes kulturelles Profil verfügen oder ein solches aufbauen möchten. Für diese unterschiedlichen Ansätze gibt es zwei separate Förderlinien:

1. Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“

In der Förderlinie  steht die Unterrichtsentwicklung im Mittelpunkt. Mit einem „Kulturbudget“ werden Schulen gefördert, die ihre kulturelle Schulentwicklung ausbauen bzw. diese verstetigen und sich aktiv am Netzwerk der „Kulturschulen“ beteiligen wollen. Das Konzept „Kulturschule“ wird in ihrem Schulprofil verankert. Während der Programmlaufzeit werden die Schulen mit bis zu 4.000 Euro pro Schuljahr gefördert und als „Kulturschule Baden-Württemberg“ ausgezeichnet.

Weitere Informationen

2. Förderlinie „Lernen mit den Künsten“

Auf die Förderlinie können sich alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg während der Programmlaufzeit jährlich bewerben. Gefördert werden kulturelle Aktivitäten, Projekte oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen, die niederschwellig ins Schulleben integriert werden. Im Programm aufgenommene Schulen werden mit bis zu 1.000 Euro pro Schuljahr unterstützt und als „im Rahmen des Projekts Kulturschule geförderte Schulen“ bezeichnet.

Ausschreibung und weitere Informationen

Mehr zum Landesprogramm Kulturschule

Die Erfahrungen, wie ästhetisch-kulturelle Lehr- und Lernpraxis gemeinsam gewinnbringend gestaltet werden kann, sollen weiterverfolgt werden und künftig auch anderen interessierten Schulen im Land neue Impulse geben. Dazu lädt das Video der Karl Schlecht Stiftung ein. Der Trickfilm erklärt zeitgemäß das Konzept „Kulturschule“ im Rückblick auf das fünfjährige Modellprojekt „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“ und gibt einen Ausblick auf das neue Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“.

Die Handreichung „Kulturschule Baden-Württemberg Leitlinien zur kulturellen Schulentwicklung“ bündelt die vielfältigen Erfahrungen des Modellprojekts „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“, das von 2015 bis 2020 durchgeführt wurde. Sie ist bewusst auch für Schulen entwickelt, die noch am Anfang eines Schulentwicklungsprozesses mit kulturellem Schwerpunkt stehen.

Kontakt

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
0711 279-0
katja.brandenburger@km.kv.bwl.de

Karl Schlecht Stiftung (KSG)
Gutenbergstraße 4
72631 Aichtal
07127 599-256
info@karlschlechtstiftung.de

Stiftung Mercator GmbH
Huyssenallee 40
45128 Essen
0201 24522-0
info@stiftung-mercator.de

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