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Sommerschulen

Sommerschulen in Baden-Württemberg

Zwei Kinder sitzen an Tischen und schreiben konzentriert.

Das Ziel der baden-württembergischen Bildungspolitik ist es, jedes Kind bestmöglich zu fördern. Mit dem Landesprogramm Sommerschulen bietet das Kultusministerium ein einwöchiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit Aufhol- oder Förderbedarf. 

Der Sommerschule liegt ein ganzheitlicher Lernansatz zugrunde, der projektartig, fächerübergreifend und erlebnisorientiert gestaltet ist. Die Priorität liegt dabei im schulischen Bereich. Lerneinheiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch werden mit einem Rahmenprogramm durch außerschulische Kooperationspartner ergänzt. Die Kooperationspartner tragen somit wesentlich zur Lernmotivation bei. Den Kindern sollen insbesondere überfachliche, soziale, personale und methodische Kompetenzen vermittelt und Freude am gemeinsamen Lernen gefördert werden.

Die Sommerschulen ermöglichen:

  • Aufholung schulischer und sprachlicher Unsicherheiten
  • Vermittlung überfachlicher und sozialer Kompetenzen
  • Förderung der Freude am Lernen
  • Steigerung der Lernfähigkeit und Motivation

Rahmenvorgaben

Die kompletten Bedingungen können der jeweiligen Ausschreibung an die Schulen entnommen werden.

Sommerschulen decken den Zeitraum von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr ab. Auch Angebote mit Übernachtung sind möglich.

Angestrebt wird die letzte Sommerferienwoche.

Mindestteilnehmerzahl: 25 Kinder, ggf. auch schulübergreifend, wenn sich mehrere Schulen aus einem Schulamtsbezirk zusammentun.

Es werden täglich 3 Lerneinheiten á 90 min oder mindestens 4 Lerneinheiten á 60 min pro Tag in geteilten Gruppen zur gezielten und individuellen Unterrichtung in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch eingerichtet.

Die Schülerinnen und Schüler werden im Schulprogramm durch drei pädagogisch qualifizierte Fachkräfte unterrichtet.

Das Rahmenprogramm soll nach Möglichkeit mit den schulischen Inhalten in Verbindung stehen bzw. eine Ergänzung des Gelernten sein. Somit ist eine gezielte Entwicklung und Abstimmung des Bildungsplans im Vorfeld zwischen allen Beteiligten erforderlich. Die Gestaltung der ergänzenden erlebnisorientierten Einzelangebote erfolgt durch die örtlichen Kooperationspartner.

Auf Wunsch erfolgt ein Eintrag ins Zeugnis bzw. freiwilliger Nachweis, über dessen Vorlage bei einer Bewerbung die Schüler selbst entscheiden können. Ersatzweise oder auch zusätzlich können die Schüler zur Dokumentation der Beteiligung einen Qualipass erhalten.

Einbezug der Eltern

Vorbereitende Informationsveranstaltungen mit den Kindern und Eltern am jeweiligen Projektstandort werden empfohlen. Daraus kann sich ggf. eine mögliche Beteiligung und Einbindung der Eltern bei der organisatorischen Durchführung (z. B. bei den Transporten der Schülerinnen und Schüler) ergeben.

Ein gemeinsames Abschlussfest mit Präsentation der Ergebnisse und Erlebnisse der Projektwoche ist ebenso ein integrierter Bestandteil der Sommerschulangebote.

Auf diese gemeinsame Präsentation sollte rechtzeitig und von allen Beteiligten hingearbeitet werden. Dabei bieten sich methodisch vielfältige Möglichkeiten an, wie z. B. neben mündlichen Berichten insbesondere die Gestaltung von Postern und kleinen Ausstellungen gesammelter Materialien und hergestellter Objekte, eine Bilderschau, die Entwicklung eines spielerisch zu durchlaufenden Parcours, die Vorstellung von im Laufe der Woche entstandenen Tagebüchern und Protokollen (auch unter Benutzung des PC), Sketche und andere darstellende Aufführungen.

Sommerschulen an beruflichen Schulen

Angestoßen durch den Kabinettsausschuss Ländlicher Raum konnten im Jahr 2018 erstmals Sommerschulen an Beruflichen Gymnasien eingerichtet werden. Seitdem wird das Projekt im Rahmen des landesweiten Sommerschulprogramms unter dem Titel „Sommerschulen an beruflichen Schulen im Ländlichen Raum“ geführt. Erstmals können in 2024 auch berufliche Schulen in Verdichtungsräumen und Randzonen am Sommerschul-Programm teilnehmen.

Ziel aller Sommerschulen ist die Stärkung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Vielzahl abgebender Schulen und die Optimierung des Übergangs in die beruflichen Vollzeitschulen (Berufliche Gymnasien, Berufskollegs, Berufsfachschulen).

Für das kombinierte Angebot von „Lernen und Erleben“ in der letzten Sommerferienwoche können die beteiligten Schulen bis zu 10.000 Euro pro Jahr erhalten. Die Vergütung der Lehrkräfte und Mitarbeiter erfolgt dabei auf Honorarbasis.

Übergeordnete Ziele der Sommerschulen an beruflichen Schulen im Ländlichen Raum:

  • Bindung junger Menschen im Bereich des Ländlichen Raums durch Steigerung der Attraktivität der Beruflichen Vollzeitschulen.
  • Standortsicherung im Ländlichen Raum durch Leistungsförderung, Willkommenskultur und Unternehmenskooperationen.
  • Möglichkeit zum Anstoß oder zur Stärkung von Kooperationen mit Stiftungen und Unternehmen - mit Blick auf den Fachkräftenachwuchs im Ländlichen Raum.

Antragstellung

Sommerschulen an allgemeinbildenden Schulen:

Online-Antragsformular für allgemeinbildende Schulen

Sommerschulen an beruflichen Schulen:

Antragsformular mit Kostenplan (WORD)

Kontakt

Kontakt für Antragstellung oder Beratung (allgemein bildende Schulen)
Jugendstiftung Baden-Württemberg
Schloßstr. 23
74372 Sersheim
07042-8317-0
info@jugendstiftung.de

Ansprechpartner für berufliche Schulen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Referat 44
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart
Poststelle@km.kv.bwl.de

Weiterführende Informationen

Leitfaden Sommerschule (Broschüre, PDF)

Bekanntmachung Sommerschulen Baden-Württemberg 2024 (PDF, barrierefrei)

Evaluationsstudie

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