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Verordnung

Regelungen zu Gottesdiensten, weiteren religiösen Veranstaltungen und Bestattungen

Der Innenraum einer Kirche mit Besuchern eines Gottesdienstes.

Nach Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) von 2. April 2022 gelten ab 3. April 2022 für diese Veranstaltungen keine Restriktionen mehr.

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden weiterhin generell empfohlen.

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