Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ), die sich zum Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ und Ihrer Registrierung als interessierter Kooperationspartner ergeben können.
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Häufig gestellte Fragen für interessierte Kooperationspartner
Kooperationspartner müssen juristische Personen, Einzelunternehmen bzw. Partner von Franchisenehmern (z.B. Verbände, Vereine, Kirchen, Nachhilfeinstitute, kommerzielle Nachhilfeanbieter, kommunale oder freie Träger) sein. Einzelpersonen, die gewerblich bzw. freiberuflich tätig sind, können nur einbezogen werden, wenn der Umfang ihres Gewerbes bzw. ihrer freiberuflichen Tätigkeit über eine Nebentätigkeit hinausgeht.
Mögliche Leistungen der Kooperationspartner bestehen in der Vermittlung von Lerninhalten mit Schwerpunkt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch, in den beruflichen Schulen zusätzlich in den beruflichen Profilfächern, Kompetenzbereichen sowie Lern- und Handlungsfeldern. An den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren kommen weitere Bildungsbereiche hinzu. Die Förderung erfolgt in Kleingruppen. Leistungen von Kooperationspartnern können auch die Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen sein, die einen engen Bezug zur fachlichen Lernförderung haben (z.B. Lerntraining, Lerncoaching, Sozial- und Kommunikationstrainings, erlebnispädagogische Angebote).
Ab den Osterferien 2022 können Kooperationspartner auch im Ferienband 2022 (Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien 2022) tätig werden. Im Ferienband können Angebote der fachlichen Lernförderung sowie der sozialen und emotionalen Förderung auch in der unterrichtsfreien Zeit umgesetzt werden. Zudem können auch Kurse zur Prüfungsvorbereitung angeboten und Bildungsgutscheine ausgegeben werden.
Die Umsetzung erfolgt für Kooperationspartner im „Kooperationsmodell“ und/oder „Gutscheinmodell“ (vgl. Frage 4). Um diese Leistungen öffentlichen Schulen anbieten zu können, müssen alle Kooperationspartner die entsprechenden Rahmenvereinbarungen „Kooperations-“ bzw. „Gutscheinmodell“ mit dem Land Baden-Württemberg abschließen.
Im Kooperationsmodell führt der Kooperationspartner Lernförderung oder Angebote zur sozialen und emotionalen Förderung für von der jeweiligen Schule festgelegte Schülergruppen durch. Die Förderung erfolgt in der Regel an der Schule und umfasst Gruppen von bis zu 8 Schülerinnen und Schülern, bei sozialen und emotionalen Fördermaßnahmen sind größere Gruppen möglich. Für die einzelnen Fördermaßnahmen sind ca. zwei bis vier Unterrichtsstunden pro Woche je Schülerin und Schüler zu veranschlagen. Eine Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen kann auch nur tage- oder wochenweise erfolgen. Die Fördermaßnahmen können sowohl integrativ im Rahmen des regulären Unterrichts, additiv, im Rahmen der Ganztagsbetreuung oder beim außerschulischen Kooperationspartner erfolgen. Für die Umsetzung von Ferienkursen zur Prüfungsvorbereitung kann die Gruppengröße auch bis hin zur individuellen Klassengröße erweitert werden. Die Maßnahmen (Fächer, Umfang etc.) werden jeweils durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Kooperationspartner festgelegt. Öffentliche Schulen können ausschließlich Kooperationsverträge mit Partnern schließen, die zuvor die Rahmenvereinbarung „Kooperationsmodell“ mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen haben.
Im Gutscheinmodell erklärt der Kooperationspartner durch Abschluss der Rahmenvereinbarung „Gutscheinmodell“ mit dem Land Baden-Württemberg seine Bereitschaft, die von der Schule ausgegebenen Bildungsgutscheine im Rahmen seines Angebots anzunehmen und die entsprechende Leistung zu erbringen. Bildungsgutscheine werden von den Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben und können ausschließlich bei Anbietern eingelöst werden, die zuvor die oben genannte Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten können entsprechend einen Anbieter auswählen. Soziale und emotionale Fördermaßnahmen sind im Gutscheinmodell ausgeschlossen. Gutscheine können von den Schulen im Ferienband 2022 bspw. auch für Prüfungsvorbereitungskurse oder Ferienkurse ausgegeben werden.
Im Kooperationsmodell wird durch die Rahmenvereinbarung „Kooperationsmodell“ ein Vergütungsrahmen von 20 bis 60 Euro (brutto) pro Fördereinheit von 45 Minuten festgelegt. Die konkrete Vergütungshöhe wird in diesem Rahmen durch Abschluss des Kooperationsvertrags mit der jeweiligen Schule festgelegt. Als Richtwert ist ein Satz von 50 Euro (brutto) pro Fördereinheit von 45 Minuten für eine Gruppe von 8 Schülerinnen und Schülern (im sozialen und emotionalen Bereich auch von größeren Gruppen) vorgesehen.
Im Gutscheinmodell werden von den Schulen an Schülerinnen und Schüler Bildungsgutscheine zu einem Wert von 50 Euro (brutto) für 5 Fördereinheiten zu 45 Minuten ausgegeben. Die maximale Gruppengröße für diese Förderung beim Anbieter soll 5 Personen nicht überschreiten. Die Fördereinheiten können auch in anderer Stückelung (z.B. Doppelstunden) umgesetzt werden. Zuzahlungen der Schülerinnen und Schüler bzw. von deren Erziehungsberechtigten für diese Leistungen sind nicht vorgesehen.
Mit den jeweiligen Rahmenvereinbarungen werden zu erfüllende Standards festgesetzt. Diese betreffen insbesondere das vom Kooperationspartner eingesetzte Personal. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass ausschließlich persönlich und fachlich geeignetes Personal eingesetzt wird. Die fachliche Eignung des Personals setzt voraus, dass die für den jeweiligen Einsatz erforderliche Qualifikation vorliegt. Diese erfordert ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Ausbildung bzw. Berufserfahrung oder eine entsprechende Unterrichts-/Förderungserfahrung. Weitere Voraussetzungen sind bspw. die Bejahung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, vorliegender Masernschutz, Einhaltung der jeweils aktuellen Corona-Verordnungen sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Dieses darf gerechnet vom Beginn des Personaleinsatzes maximal drei Monate alt sein. Ausnahmsweise können die Kooperationspartner intern für bereits ständig mit Schülerinnen und Schülern tätige Bestandsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf die Einholung und Vorlage eines neuen erweiterten Führungszeugnisses verzichten, soweit diese arbeitsvertraglich verpflichtet sind, alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Zunächst ist eine Registrierung auf den Online-Seiten des Kultusministeriums als Kooperationspartner unter folgendem Link notwendig. Anschließend werden durch das Kultusministerium alle notwendigen Unterlagen für den Abschluss der Rahmenvereinbarung „Kooperationsmodell“ und/oder „Gutscheinmodell“ zugesendet. Sobald diese ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesendet werden, werden die Unterlagen geprüft. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt eine Freischaltung im „virtuellen Marktplatz“ für das Programm „Lernen mit Rückenwind“. Das Angebot der jeweiligen Kooperationspartner ist nun für die Schulen sicht- und nutzbar. Ohne Abschluss der Rahmenvereinbarungen können öffentliche Schulen das Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ nicht nutzen.
Im Kooperationsmodell können in der Folge nach Absprache der konkreten Leistungen mit den jeweiligen Schulen Kooperationsverträge abgeschlossen werden.
Im Gutscheinmodell können mit der Freigabe Gutscheine angenommen werden.
Leistungen aus dem Kooperationsmodell werden mit Rechnung an die beauftragende Schule abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt über das
zuständige Regierungspräsidium.
Bildungsgutscheine können mit einer zugehörigen Rechnung direkt am zuständigen Regierungspräsidium zur Auszahlung
eingereicht werden. Die auszahlende Stelle ist jeweils auf dem Gutschein vermerkt.
Das Ferienband 2022 umfasst die Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien 2022. Im Ferienband können Angebote der fachlichen Lernförderung sowie der sozialen und emotionalen Förderung auch in der unterrichtsfreien Zeit umgesetzt werden. Zudem können auch Kurse zur Prüfungsvorbereitung angeboten werden und Bildungsgutscheine für Ferienkurse ausgegeben werden. Für den Einsatz im Ferienband 2022 müssen die Rahmenvereinbarung „Kooperationsmodell“ und/oder „Gutschein-Modell“ im Programm „Lernen mit Rückenwind“ abgeschlossen werden. Kooperationspartner, die diese Rahmenvereinbarung/en bereits abgeschlossen haben, können unmittelbar tätig werden. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung/en gelten auch im Ferienband 2022 fort. Ergänzend hierzu können in Prüfungsvorbereitungskursen die Gruppengröße auf die individuelle Klassengröße erweitert werden, der Entgeltrahmen bleibt dabei unverändert bei 20 bis 60 Euro (brutto) pro 45 Minuten und der Gruppe.