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Klassenfahrten

Regelungen bei Klassenfahrten bleiben unverändert

Das Kultusministerium bietet Hintergrundinformationen für Schulen zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

Aktuell haben das Kultusministerium verschiedene Fragen zur Durchführung von Klassenfahrten erreicht. Deshalb geben wir an dieser Stelle Hinweise zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen:

Klassenfahrten sind wichtig für die Klassengemeinschaft und das soziale Miteinander. Der rechtliche Rahmen für die Durchführung hat sich nicht geändert. Lehrkräfte konnten und können nicht in Haftung genommen werden.  

Die Kosten für die Reise tragen, wie bereits bisher, die Eltern der Schülerinnen und Schüler. Es besteht kein Risiko für die Lehrkraft, sofern sie beim Abschluss des Reisevertrags deutlich macht, dass sie nicht im „eigenen Namen“, sondern im „fremden Namen“ handelt, also den Vertrag nicht für sich persönlich, sondern für eine Schulklasse oder eine Schülergruppe abschließt. Die Namen der Schülerinnen und Schüler müssen beim Vertragsabschluss nicht einzeln benannt werden. Es ist aber erforderlich, dass die Eltern ausdrücklich erklären, die Kosten zu übernehmen.

Vor allem für Buchungen von Reisen künftiger Klassen, wenn also die Vollmachten der Eltern zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht eingeholt werden können, ist es wichtig, dass eine Stornierung oder Anpassung der Anzahl der Reiseteilnehmer möglich ist.

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