Der Bau von Schulgebäuden ist eine Aufgabe der jeweiligen Schulträger. Das Land unterstützt diese mit der
Schulbauförderung. Nun erhöht Baden-Württemberg die für die Förderung maßgeblichen Kostenrichtwerte bei der
Schulbauförderung zum 1. Januar des kommenden Jahres um gut ein Drittel. „Die Baukosten sind drastisch gestiegen – und
damit wollen wir die Städte und Gemeinden nicht alleine lassen, sondern unseren Teil der Verantwortung beitragen“, sagt
Kultusministerin Theresa Schopper. Ab 2025 steigen außerdem die Zuwendungen des Landes für auswärtige Schülerinnen und
Schüler. „Mit diesen Erhöhungen setzen wir die Wünsche der kommunalen Trägerfamilie im Sinne einer guten
Partnerschaft um“, sagt Schopper. Hierfür haben Kultus-, Finanz- und Innenministerium die Verwaltungsvorschrift
Schulbauförderung aktualisiert.
Das Land unterstützt die Kommunen dauerhaft nicht nur beim Bau, sondern auch bei der Sanierung von Schulen sowie bei
Ganztagsbaumaßnahmen. Hier hilft das Land den kommunalen Schulträgern in diesem Jahr mit etwa 172 Millionen Euro bei ihrer
originären Aufgabe. Fast 91 Millionen Euro fließen dabei in 133 Sanierungsmaßnahmen, gut 76 Millionen in 49
Schulbaumaßnahmen und knapp fünf Millionen in 18 Maßnahmen für den Ganztagsausbau. Alle entscheidungsreifen
Anträge konnten für eine Förderung berücksichtigt werden. „Es ist gut und wichtig, dass unsere Schülerinnen
und Schüler in angemessenen Gebäuden lernen können. Daher freue ich mich, dass wir auch mit Landesmitteln dazu beitragen,
den Zustand der Schulgebäude zu verbessern und an die aktuellen pädagogischen Anforderungen anzupassen. Zudem werden unsere
Schulen energetischer und moderner. So wird der Lebensraum Schule noch lebenswerter“, sagt die Ministerin.
Weitere Informationen
Regelförderung
- Die Regelförderung beträgt 33 Prozent des zuwendungsfähigen Bauaufwands. Ggf. kann wegen der überörtlichen
Bedeutung der Schulbaumaßnahme eine zusätzliche Zuwendung wegen auswärtiger Schülerinnen und Schüler gewährt
werden.
- Außer Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen fördert das Land Maßnahmen des Ganztagsausbaus.
- Die einzelnen berücksichtigten Maßnahmen sowie eine Übersicht finden Sie hier: Schulbauförderungsprogramm
(PDF), Förderprogramm
für Ganztagsbaumaßnahmen (PDF), Sanierungsprogramm
(PDF), Übersicht
Schulbauförderprogramme (PDF)
Verwaltungsvorschrift
- Kern der Änderung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung ist die Anhebung der Kostenrichtwerte für die Berechnungen der Landeszuwendungen um 35 Prozent. Zusätzliches Geld vom Land bei Investitionen bekommen Städte und Gemeinden außerdem, wenn ihre Schulen zu mehr als zehn Prozent von Schülerinnen und Schülern aus Umlandkommunen besucht werden. Auch diesen so genannten Auswärtigenzuschlag erhöht das Land von 2025 an. Der Berechnungsfaktor steigt dann – gemäß dem Wunsch der kommunalen Partner – von 0,7 auf 1,0. Diese „Auswärtigenzuschläge“ werden zusätzlich zur Regelförderung entsprechend dem Anteil auswärtiger Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule gewährt.