Das Netzwerk zur musikalischen Begabtenförderung mit Hochleistungen im Land ist vollständig. Denn mit dem Moll-Gymnasium in
Mannheim gibt es nun an jedem Musikhochschulstandort in Baden-Württemberg (Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Trossingen)
auch ein Musikgymnasium. Damit ist die Koalitionsvereinbarung diesbezüglich erfüllt. Kultusministerin Theresa Schopper hat das
Mannheimer Moll-Gymnasium, das zu diesem Schuljahr seine Arbeit mit derzeit 13 Musikgymnasiastinnen und -gymnasiasten aufgenommen hatte, an
diesem Freitag (19. Januar) offiziell seiner neuen Bestimmung übergeben.
„Mit dem künftigen Musikgymnasium in Mannheim komplettieren wir das Netzwerk, das wir im Land bereits zur musikalischen
Begabtenförderung haben. Wir können dank der Kooperationen mit den Musikhochschulen und Musikschulen unsere jungen musikalischen
Talente nun im ganzen Land bestens früh fördern“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper, und Kunststaatssekretär Arne
Braun betont: „Jetzt bringen alle fünf Musikhochschulen des Landes ihre hohe Expertise schon vor der Aufnahme eines
Hochschulstudiums bei der Förderung begabter Schülerinnen und Schüler ein. Die Erfahrungen aus den Musikgymnasien an anderen
Standorten zeigen, dass das Kooperationsmodell für die geförderten Schülerinnen und Schüler einen hohen Mehrwert
bringt.“
Eine Stelle für das Gymnasium und Personalmittel für die Hochschule
Wie an den anderen Standorten ist auch in Mannheim eine entsprechende Kooperation zwischen der Musikhochschule und dem Musikgymnasium
eingerichtet. So werden schulischer Unterricht und musikalische Exzellenzförderung eng miteinander verzahnt. Bei entsprechendem
Berufswunsch können sich die Jugendlichen optimal auf ein späteres Musikstudium vorbereiten.
Das Kultusministerium stellt allen Musikgymnasien hierfür zusätzlich ein Lehrerdeputat für den Unterrichtsbedarf und die
Koordination zur Verfügung. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die Musikhochschule Mannheim
im Staatshaushalt 2023/2024 ebenfalls mit Personalmitteln für die Kooperation mit dem Musikgymnasium.
Weitere Informationen
Um ein Musikgymnasium besuchen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Diese sind an allen Standorten von Musikgymnasien gleich, auch ist überall eine Aufnahmeprüfung erfolgreich abzulegen. Diese
umfasst eine Prüfung im instrumentalen bzw. vokalen Hauptfach sowie eine Prüfung in Musiktheorie und Hörerziehung.
Weitere Informationen zum Beitrag der Musik zur Bildung finden Sie hier.