Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des so genannten Erprobungsparagrafen beschlossen. Damit sollen Träger von
Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, von Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG)
und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
abzuweichen und innerhalb eines rechtssicheren Rahmens neue Modelle zu erproben. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht.
Die Gesetzesänderung soll es den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg ermöglichen, vor Ort passende Lösungen
zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Kinder und Eltern in verschiedenen Kommunen gerecht werden. Dieser Schritt unterstreicht das
Engagement der Landesregierung, die frühkindliche Bildung und Betreuung kontinuierlich an die Anforderungen und aktuellen
Herausforderungen anzupassen.
Die Regelung sieht vor, dass der jeweilige Träger vor Ort ein Konzept erarbeitet und dieses mit den örtlichen Beteiligten –
sowie ggf. mit den übrigen aufsichtsführenden Behörden – abstimmt. Danach ist beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Erprobung des
Konzepts zu beantragen. Diese soll zeitlich und örtlich begrenzt sein und kann bei nachgewiesener Wirksamkeit verlängert werden.
„Obwohl wir seit Jahren massiv und sehr erfolgreich Ausbildungskapazitäten und Ausbildungswege für pädagogisches
Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen ausgebaut haben, ist der Bedarf anhaltend hoch“, sagt Staatssekretär Schebesta und
ergänzt: „Daher arbeiten wir gemeinsam mit den vielen anderen Akteuren weiter daran, Lösungen für die aktuellen
Herausforderungen zu entwickeln.“
105 Millionen Euro vom Land für den Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen
Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom Dienstag, 17. Oktober, ebenfalls die Einbringung eines Gesetzes zur Umsetzung des Landesprogramms
zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung in den Landtag beschlossen. Das Programm beinhaltet die einmalige
Förderung in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen für Kinder von der
Geburt bis zum Schuleintritt. Hiervon profitieren die Kinder selbst und die Familien, die durch die Maßnahmen in ihrer
Erziehungsleistung unterstützt werden. Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Standortfaktor. Sie
ermöglichen Eltern die Berufstätigkeit und dienen der Wirtschaft beim Wettbewerb um Fachkräfte.
Die Schaffung von Plätzen der Kindertagesbetreuung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Kommunen. Die Förderung dient, auch
soweit andere Träger und Kindertagespflegepersonen gefördert werden, der Unterstützung der Kommunen beim Erhalt der
Leistungsfähigkeit, mithin der kommunalen Selbstverwaltung.
„Uns sind die angespannte Situation im Feld und die hohen Belastungen für das pädagogische Personal bewusst“, sagt
Staatssekretär Volker Schebesta MdL, der im Kultusministerium für die frühkindliche Bildung zuständig ist, und
fügt an: „Wir wollen weiter die Balance vor Ort zwischen dem Bildungsanspruch unserer Kinder, dem Betreuungsbedarf der Eltern
und den Belangen der pädagogischen Fachkräfte wahren. Dies bleibt unser gemeinsames Ziel.“