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SCHULE

Sofortausstattungsprogramm: Regelungen für Verteilung der Gelder an die Schulträger stehen fest

Eine Person tippt auf einem Tablet
Die Regelungen für die Verteilung der Gelder aus dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes an die Schulträger stehen fest. Mit den Geldern können Schulträger nun mobile Endgeräte anschaffen, die den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden sollen. „Das Ziel ist, allen Schülerinnen und Schülern, die weder Laptop noch Tablet haben, ein mobiles Endgerät zur Verfügung zu stellen“, sagt Kultusministerin Eisenmann.

Wie bereits bekannt ist, stehen den Schulträgern in Baden-Württemberg aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ gemäß des Königsteiner Schlüssels einmalig 65 Millionen Euro zur Verfügung, um Schulen mit Laptops und Tablets auszustatten. Das Land verdoppelt dieses Programm mit eigenen Mitteln auf rund 130 Millionen Euro. Mit den Geldern können Schulträger nun mobile Endgeräte anschaffen, die den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden sollen. „Unser Ziel ist es, mit dem Sofortausstattungsprogramm den Schülerinnen und Schülern, die weder Laptop noch Tablet haben, ein mobiles Endgerät zur Verfügung zu stellen. Damit wollen wir auch soziale Ungleichheiten abmildern; wir haben deshalb als Land einen Kraftakt unternommen und die Mittel des Bundes noch einmal verdoppelt“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. 

Neben dieser Verwendung der Mittel besteht für Schulen außerdem die Möglichkeit, mit den Geldern Ausstattung anzuschaffen, die für das Erstellen von professionellen Online-Lehrangeboten erforderlich ist ‑ zum Beispiel der Erwerb von entsprechender Software. Ebenfalls möglich ist es, im Einzelfall schulgebundene Laptops oder Tablets für Lehrkräfte zu beschaffen und diese an Lehrerinnen oder Lehrer zu verleihen, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können und kein mobiles Endgerät für den Fernunterricht zur Verfügung haben. 

Verteilung ohne Antragsverfahren auf Basis der Schülerzahlen

In den Richtlinien ist festgelegt, dass die öffentlichen und privaten Schulträger Mittel entsprechend ihrer Schülerzahlen erhalten. Anders als beim DigitalPakt Schule werden dabei Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen und weiterführenden Schulen gleich gewichtet. Auf ein Antragsverfahren für die 130 Millionen Euro, welche die Schulträger erhalten, verzichtet das Land ebenso wie auf die Weitergabe der Auflage des Bundes an die Schulträger, mit einer zehnprozentigen Kofinanzierung einen eigenen Beitrag leisten zu müssen. „Das ist ein Entgegenkommen unsererseits an die Schulträger, weil wir keine bürokratischen Hürden wollen. Wir wollen, dass mit den Mitteln möglichst rasch Laptops und Tablets beschafft und diese den Schülerinnen und Schülern auch so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden“, betont Kultusministerin Eisenmann. 

Die Schulträger können diese Mittel auch rückwirkend für förderfähige Maßnahmen nutzen, die sie seit der Schulschließung am 17. März ergriffen haben. Nicht erlaubt ist indes, die Mittel für Miete, Mietkauf oder Leasing sowie für laufende Verwaltungskosten wie etwa Personalkosten oder Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support zu verwenden. Ebenso unzulässig ist die Mischfinanzierung durch die Bündelung mehrerer Förderprogramme. 

Weitere Informationen

Zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen des Fernunterrichts wird der Bund im Jahr 2020 einmalig insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Mittel werden zusätzlich zum laufenden Programm DigitalPakt Schule 2019 - 2024 bereitgestellt. Diesen Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ("Sofortausstattungsprogramm") finden Sie hier.  Auf Baden-Württemberg entfallen aus diesem „Sofortausstattungsprogramm“ gemäß Königsteiner Schlüssel rund 65 Millionen Euro. Das Land verdoppelt dieses Programm auf rund 130 Millionen Euro und stellt dafür 65 Millionen Euro aus eigenen Mitteln bereit.

Bekanntmachung des Kultusministeriums zur Verwendung der Finanzhilfen des Bundes gemäß des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) und zur Verwendung der zusätzlichen Landesmittel

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