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Ganztagsschulen

41 neue Ganztagsschulen starten zum Schuljahr 2018/19

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Wir bauen das Angebot an Ganztagsschulen weiter aus und zwar dort, wo die Familien sie wünschen und brauchen.“

Im kommenden Schuljahr 2018/19 starten weitere 36 Schulen im Land mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept. Darunter sind 31 Grundschulen sowie fünf Grundstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ L). Mit diesen 36 neuen Standorten gibt es ab dem Schuljahr 2018/19 insgesamt 470 Ganztagsschulen, die mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept arbeiten. Darüber hinaus hat das Kultusministerium fünf Anträge weiterführender Schulen nach dem alten Landeskonzept (Schulversuch) genehmigt. Insgesamt hat das Kultusministerium damit 41 Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule bewilligt.

„Ganztagsschulen bieten den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten, ihre Potenziale zu entfalten. Deshalb bauen wir das Angebot an Ganztagsschulen weiter aus und zwar dort, wo die Familien sie wünschen und brauchen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Das Land arbeite aktuell an einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Weiterentwicklung der Ganztagsschule. Wichtig ist dabei, dass die beiden Optionen, gebundener, rhythmisierter Ganztag auf der einen Seite sowie das flexible, möglichst vom Land bezuschusste kommunale Betreuungsangebot auf der anderen Seite, gleichberechtigt nebeneinander stehen. Neben dem bedarfsgerechten Ausbau ist vor allem die Qualität der Angebote zentral: „Eine erfolgreiche Ganztagsschule hat einen pädagogischen Mehrwert. Wir wollen deshalb die Ganztagskonzepte so gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler davon profitieren und optimal gefördert werden“, betont Eisenmann. Die beiden Ganztagsgipfel, mit jeweils annähernd 500 Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Ganztagsschule, haben hier wichtige Hinweise gegeben. Auf einem Fachtag am 18. Juni 2018 in Stuttgart werden die weiterentwickelten Konzepte vorgestellt, beispielsweise Qualitätskriterien, Vorschläge zur Entbürokratisierung und eine Fortbildungskonzeption für den Ganztag.

Details zu den bewilligten Anträgen

Von den 31 Grundschulen haben sich 30 Grundschulen für die Wahlform entschieden. Bei der Wahlform können die Eltern wählen, ob ihre Kinder am Ganztags- oder am Halbtagsbetrieb teilnehmen. Von diesen 30 Grundschulen wollen 13 Schulen den Ganztagsbetrieb sukzessive einführen. Eine Grundschule hat die verbindliche Form gewählt, bei der alle Kinder an der Schule am Ganztag teilnehmen. Von den 5 SBBZ L haben zwei Schulen die verbindliche Form beantragt, darunter eine Schule mit sukzessivem Aufbau. 18 Schulen planen, einen Teil der zusätzlichen Lehrerwochenstunden in Geldmittel umzuwandeln (so genannte Monetarisierung), um damit Angebote außerschulischer Partner wie beispielsweise Musikschulen oder Sportvereine zu finanzieren.

Weitere Informationen

Übersicht: Ganztagsschulen zum kommenden Schuljahr 2018/19:

Ganztagsschulen (§ 4 a Schulgesetz)
36 Ganztagsschulen, darunter

  • 31 Neuanträge von Grundschulen
  • 5 Neuanträge von Grundstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Förderschwerpunkt Lernen

Ganztagsschulen nach früherem Landeskonzept (Schulversuch)
5 Neuanträge, darunter

  • 1 Realschule
  • 1 Schulverbund
  • 3 Gymnasien

Liste GTS Schulgesetz
Liste GTS Schulversuch

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