Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf die Erlangung des Hauptschul- beziehungsweise Werkrealschulabschlusses (Mittlerer Schulabschluss).
In Baden-Württemberg kann man die Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss bzw. den Werkrealschulabschluss nach den jeweils geltenden Ausführungsbestimmungen ablegen.
Im Folgenden finden Sie die aktuellen Ausführungsbestimmungen der Hauptschulabschlussprüfung und Werkrealschulabschlussprüfung sowie weitere Informationen, Flyer und Anmeldungsformulare zum Download.
Ausführungsbestimmungen der Hauptschulabschlussprüfung (Stand: März 2023, PDF)
Ausführungsbestimmungen
der Werkrealabschlussprüfungen (Stand: März 2023, PDF)
Weitere Informationen
Foliensätze „Novellierte Abschlussprüfungen für Schulfremde" (PDF)
Der gemeinsame Bildungsplan 2016 für die Sekundarstufe I gilt für die Hauptschulen, Werkrealschulen, für die Realschulen, für die Gemeinschaftsschulen sowie für die Schulen besonderer Art. Der Bildungsplan ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Er wächst sukzessive mit jedem Schuljahr eine Klassenstufe auf und ist im Schuljahr 2019/2020 in der Klassenstufe 9 angekommen. Die Abschlussprüfungen orientieren sich jeweils an den Bildungsstandards des geltenden Bildungsplans und wurden deshalb neu erarbeitet.
Im Schuljahr 2019/2020 legten Schulfremde die neue Hauptschulabschlussprüfung ab. Im Schuljahr 2020/2021 folgte die novellierte Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde.
Die Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde umfasst folgende Prüfungsteile:
- Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
- Mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik
- Kommunikationsprüfung im Fach Englisch
- Mündliche Prüfung in einem Fach aus den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik)
oder einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach (Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geographie) - Präsentationsprüfung mit folgenden Prüfungsteilen: Hausarbeit,
- Präsentation und Prüfungsgespräch.
Die Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde umfasst folgende Prüfungsteile:
- Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie im gewählten Fach des Wahlpflichtbereichs (Technik oder Alltagskultur, Ernährung, Soziales).
- Mündliche Prüfung in einem Fach der Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik) und in einem Fach der Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geographie)
- Kommunikationsprüfung im Fach Englisch
- Mündliche Prüfung in einem weiteren vom Prüfling zu benennenden schriftlichen Prüfungsfach
- auf Wunsch des Prüflings oder nach Entscheidung des oder der Vorsitzenden in einem weiteren schriftlichen
Prüfungsfach.
Die Präsentationsprüfung für den Hauptschulabschluss für Schulfremde besteht aus einer Hausarbeit, einer Präsentation und einem Prüfungsgespräch.
Die Kommunikationsprüfung findet in der Schulfremdenprüfung nach der schriftlichen Prüfung statt.
Ja.
Ja. Während der gesamten Prüfungszeit ist ein Rechtschreibduden oder ein vergleichbares Rechtschreibwörterbuch zugelassen. Dieses Wörterbuch wird zu Beginn der Prüfung austeilt.
Die unteren Schulaufsichtsbehörden nehmen Meldungen bis spätestens 1. März jeden Jahres entgegen.
Die Schulfremdenprüfung (Hauptschulabschluss) für Schülerinnen und Schülern der Klasse 9 Realschule hatte den Zweck, den Schülerinnen und Schülern, die ansonsten die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen hätten, die Möglichkeit zu geben, diesen Abschluss außerhalb der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung zu erwerben.
Ab dem Schuljahr 2019/2020 konnte in Klasse 9 der Realschule die ordentliche Hauptschulabschlussprüfung abgelegt werden. Damit besteht für eine Schulfremdenprüfung für diese Schülerinnen und Schüler keine Notwendigkeit mehr. Im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 9 wird den Eltern, deren Kind die Klasse auf dem Niveau M besucht und versetzungsgefährdet ist, nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Beratung der Erziehungsberechtigten an der Realschule ein Gespräch angeboten. Dabei werden neben der Möglichkeit der Wiederholung auch die Möglichkeiten zur Erlangung des Hauptschulabschlusses sowie die Anschlussmöglichkeiten nach bestandenem Hauptschulabschluss aufgezeigt.
Mit der Teilnahme an der Schulfremdenprüfung können Bewerberinnen und Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium oder sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen, einen Hauptschulabschluss, einen Werkrealschulabschluss beziehungsweise einen Realschulabschluss erwerben.
Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums werden zur Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle der Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.
Wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache Englisch erworben hat, kann sich im Fach Englisch einer Prüfung unterziehen.
Formblätter
Folgende Formblätter stehen zum Download zur Verfügung: