Ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung trägt zur Bildungsgerechtigkeit bei, entlastet junge Familien und ist der Schlüssel zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen.
Förderung der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung
Das Land trägt seit dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung.
Das Land leitet die Bundes- und Landesmittel für die Förderung der Betriebsausgaben in der Kleinkindbetreuung zweckgebunden für die Kleinkindbetreuung nach der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen an die Gemeinden sowie in der Kindertagespflege an die Stadt- und Landkreise weiter. Für die Förderung der Betriebsausgaben von Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sind die Gemeinden zuständig.
Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021
Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird durch das Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung" 2020-2021 unterstützt. Fördergrundsätze sind mit der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 (PDF) (VwV Investitionen Kinderbetreuung 2020/2021) festgelegt worden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wieder. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.