Grundsätzlich findet an den Schulen in Baden-Württemberg Unterricht statt. Sollten Schülerinnen und Schüler
allerdings aufgrund des Streiks, weil Busse und Bahnen nicht fahren und keine alternativen Fahrtmöglichkeiten bestehen, nicht zur
Schule kommen können, dürfen die Schülerinnen und Schüler am Montag 27. März 2023 dem Präsenzunterricht
fernbleiben. In jedem Fall muss aber die Schule darüber informiert werden. Nach §2
der Schulbesuchsverordnung gilt: „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert,
ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen
(Entschuldigungspflicht).“
Aktuelle Informationen zum Warnstreik

dpa
Die Gewerkschaften EVG und verdi haben zu einem Warnstreik am 27. März 2023 aufgerufen. Dies hat voraussichtlich auch größere Auswirkungen auf den ÖPNV in Baden-Württemberg und damit auf den Weg der Schülerinnen und Schüler zur Schule.