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Schulartübergreifend

Schulaufsicht Betreuungsangebote

Eine Frau und ein Mädchen an einem Tisch in einem Schulraum. Das Mädchen schreibt in ein Heft.

Die Handreichung „Schulaufsicht über Betreuungsangebote in kommunaler oder freier Trägerschaft“ soll allen in der Schulaufsicht tätigen Personen Hilfestellung geben, um die mit dem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 22. November 2022 neu statuierte Aufsicht über die Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger für Schulkinder nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 SchG i.V.m. § 8b Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg gut erfüllen zu können.

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