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Kulturelle Angelegenheiten

Landesprogramm Kulturschule Baden-Württemberg

Drei Jugendliche musizieren gemeinsam. Ein Junge spielt Gitarre, zwei Mädchen singen-

Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ fördert die Ausbildung kultureller Interessen junger Menschen und ihre chancengerechte Teilhabe an kulturellen Angeboten. Ab dem 1. Februar 2024 wird neben der Karl Schlecht Stiftung, die die Kulturschule bereits seit 2015 fördert, mit den neuen Stiftungspartnern, der Stiftung Würth, der Eva Mayr-Stihl Stiftung, der Gerhard und Paul-Hermann Bauder Stiftung und der Helga Breuninger Stiftung die kulturelle Bildung an Schulen im Land weiterhin gestärkt.

Logo Kulturschule Baden-Württemberg

Das Programm „Kulturschule Baden-Württemberg“ hat das Ziel, die kulturelle Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot zu stärken. Zudem soll ein Netzwerk von „Kulturschulen“ zur Bündelung und Weitergabe der Erfahrungen bisheriger Modellprojekte sowie der gemeinsamen Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht ausgebaut und etabliert werden.

Das Programm setzt mit zwei Förderlinien an verschiedenen Punkten an:

1. Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“

In der Förderlinie  steht die Unterrichtsentwicklung im Mittelpunkt. Mit einem „Kulturbudget“ werden Schulen gefördert, die ihre kulturelle Schulentwicklung ausbauen bzw. diese verstetigen und sich aktiv am Netzwerk der „Kulturschulen“ beteiligen wollen. Das Konzept „Kulturschule“ wird in ihrem Schulprofil verankert. Während der Programmlaufzeit werden die Schulen mit bis zu 2.800 Euro pro Schuljahr gefördert und als „Kulturschule Baden-Württemberg“ ausgezeichnet.

Weitere Informationen

2. Förderlinie „Lernen mit den Künsten“

Auf die Förderlinie können sich alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg während der Programmlaufzeit jährlich bewerben. Gefördert werden kulturelle Aktivitäten, Projekte oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen, die niederschwellig ins Schulleben integriert werden. Im Programm aufgenommene Schulen werden mit bis zu 1.000 Euro pro Schuljahr unterstützt und als „im Rahmen des Projekts Kulturschule geförderte Schulen“ bezeichnet.

Ausschreibung und weitere Informationen

Mehr zum Landesprogramm Kulturschule

Die Erfahrungen, wie ästhetisch-kulturelle Lehr- und Lernpraxis gemeinsam gewinnbringend gestaltet werden kann, sollen weiterverfolgt werden und künftig auch anderen interessierten Schulen im Land neue Impulse geben. Dazu lädt das Video der Karl Schlecht Stiftung ein. Der Trickfilm erklärt zeitgemäß das Konzept „Kulturschule“ im Rückblick auf das fünfjährige Modellprojekt „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“ und gibt einen Ausblick auf das neue Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“.

Das Logo der Kulturschule auf weißem Grund.

Die Handreichung „Kulturschule Baden-Württemberg Leitlinien zur kulturellen Schulentwicklung“ (PDF) bündelt die vielfältigen Erfahrungen des Modellprojekts „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“, das von 2015 bis 2020 durchgeführt wurde. Sie ist bewusst auch für Schulen entwickelt, die noch am Anfang eines Schulentwicklungsprozesses mit kulturellem Schwerpunkt stehen.

Ein Workbook zur kulturell-ästhetischen Unterrichtsentwicklung (PDF) bietet Anregungen, Praxisaufgaben und Beispiele, um den Unterricht nachhaltig kulturell-ästhetischer zu gestalten.

Die Publikation „Zehn Jahre Kreativpotentiale – Erkenntnisse, Erfolge und Perspektiven“ (PDF) fasst abschließend zusammen, was im Rahmen des länderübergreifenden Programms in 15 Bundesländern erreicht wurde, um kulturelle Bildung als festen Bestandteil des Lernens und Lehrens an Schulen zu verankern.

Kontakt

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
0711 279-0
katja.brandenburger@km.kv.bwl.de

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