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Allgemeine Informationen zum Schulsystem

Bildungspläne

Eine Gruppe von fröhlichen Kindern, die den Daumen hochstrecken

Ab dem Schuljahr 2023/24 haben die Bildungspläne 2016 für die Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschulen sowie die Klassenstufen 5 bis 13 der auf der Grundschule aufbauenden weiterführenden allgemein bildenden Schulen Gültigkeit. Die neuen Bildungspläne der Beruflichen Gymnasien gelten ab dem Schuljahr 2021/22 in der Eingangsklasse, in den darauffolgenden Schuljahren aufwachsend in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Auch die Bildungspläne für die Mittelstufe gelten für die Klassen 8 bis 10 ab dem Schuljahr 2021/22. Sie stellen den Anschluss an den Bildungsplan 2016 der allgemein bildenden Schulen sicher und optimieren somit den Übergang in die Beruflichen Gymnasien. 

Bildungspläne Förderschwerpunkt Lernen und Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Mit dem Schuljahr 2022/2023 traten die neuen Bildungspläne in den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung in Kraft. Für alle Schülerinnen und Schüler, die in diesen Bildungsgängen lernen - ob im inklusiven Bildungsangebot oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum - werden hier Kompetenzen beschrieben, die zur Sicherung und Steigerung der individuellen Aktivität und Teilhabe im Unterricht verfolgt werden. Die Fächer, die aus Gründen möglicher Anschlüsse eng an den Fächern der Grundschule sowie der Sekundarstufe I orientiert sind, werden dabei ergänzt um Lebensfelder. Diese richten einen unverzichtbaren Blick auf Kompetenzen, die vor dem Hintergrund unterschiedlicher Bedarfe für die individuelle Aktivität und Teilhabe einer jeden Schülerin / eines jeden Schülers bedeutsam sind.

Bildungspläne in den weiteren Förderschwerpunkten

Die förderschwerpunktspezifischen Bildungspläne, die die Bildungspläne der zu Grunde liegenden Bildungsgänge ergänzen, sind bei den entsprechenden Förderschwerpunkten mittels Link hinterlegt.

Bildungspläne 2016

Bildungspläne der beruflichen Gymnasien 

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