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Kultusverwaltung

Aufbau und Institutionen

Das Wappen des Kultusministeriums an der Häuserwand

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium) ist nach dem Landesverwaltungsgesetz eine oberste Landesbehörde.

Schulaufsichtsbehörden

Im Rahmen seiner Aufgaben als oberste Landesbehörde ist das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde. Die Regierungspräsidien nehmen die Aufgaben der oberen Schulaufsichtsbehörden wahr. Untere Schulaufsichtsbehörden für alle in ihrem Schulaufsichtsbezirk liegenden Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Ausnahme der Staatlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat sind die Staatlichen Schulämter.

Geschäftsbereich des Kultusministeriums

Rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich

Stiftungen

Stiftungen, die überwiegend in den Geschäftsbereich des Kultusministeriums fallen, unterstehen der Rechtsaufsicht des jeweiligen Regierungspräsidiums, oberste Rechtsaufsichtsbehörde ist das Kultusministerium.

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