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Sport

Schwimmen

Drei Kinder mit Schwimmnudel, Ball und Schwimmhilfen und ein Lehrer im Schwimmbecken

Sicher schwimmen zu können gehört nicht nur zu den Grundfertigkeiten, sondern bietet auch den Zugang zu vielfältigen Freizeit- und Sportaktivitäten. Und: Es kann im Ernstfall Leben retten.

Das Kultusministerium hat daher umfassende Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu verbessern.

Dazu gehören insbesondere:

  • Baden-Württembergische Schulschwimmpässe,
  • Kooperationsprogramm Schule-Verein,
  • Schwimm-AGs der Stiftung Sport in der Schule,
  • Lehrkräftefortbildungen im Bereich Schwimmen,
  • Rettungsfähigkeit,
  • Anfängerschwimmbroschüre „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ mit Handkartenset,
  • Elternbroschüre in acht Sprachen,
  • „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“,
  • Wundine SchwimmMobil der Josef Wund Stiftung gGmbh.

Baden-württembergische Schulschwimmpässe

Erstmals im Schuljahr 2021/2022 konnten alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse den baden-württembergischen Schulschwimmpass erhalten, auf dem die jeweils erreichte Niveaustufe der Schwimmfähigkeit durch Unterschrift und dem jeweiligen Aufkleber dokumentiert wird. Er soll Kinder zum Schwimmen lernen motivieren und Eltern über die erreichte Schwimmfähigkeit informieren. Der Eintrag im Schulschwimmpass erfolgt immer über die jeweilige Schule. Schwimmvereine und DLRG-Ortsgruppen können jedoch auch über ein gesondertes Formular die erreichte Niveaustufe der Schwimmfähigkeit gegenüber der Schule dokumentieren, die dann den Eintrag im Schulschwimmpass vornimmt. Das entsprechende Formular steht auf LFB-Online in der Rubrik „Nachweis externe Anbieter“ zum Download bereit.

Ebenso kann die erreichte Niveaustufe der Schwimmfähigkeit über den Schwimmpass „Seestern“ der Schwimmverbände nachgewiesen und durch die Schule in den Schulschwimmpass übertragen werden. Die Einträge in den Schulschwimmpass erfolgen jedoch nur über die jeweilige Schule. Daher verbleiben die Schulschwimmpässe auch bis zum Verlassen der Schule an der jeweiligen Schule.

Der baden-württembergische Schulschwimmpass wird samt den passenden Aufklebern ab dem Schuljahr 2024/2025 jeweils im Oktober eines Schuljahres auf Grundlage der durch das IBBW erfassten Schülerzahlen automatisch allen Schulen für ihre neuen Erstklässler zugeschickt. Eine gesonderte Bestellung ist damit nicht mehr notwendig. Auch Schulen ohne Schwimmunterricht erhalten die Schulschwimmpässe. Diese verbleiben bis zum Übergang in eine andere Schule bei der jeweiligen Schule.

Schulen, die auch ältere Jahrgänge ausstatten oder Nachbestellungen vornehmen möchten, können Schulschwimmpässe und Aufkleber auf LFB-Online in der Rubrik „Schulschwimmpass“ kostenpflichtig über unseren Dienstleister bestellen.

Schwimmunterricht an Grundschulen – Beratungsgrundlage ab 2023/2024

Eine im Schuljahr 2023/2024 durchgeführte Erhebung an allen Grundschulen in Baden-Württemberg hat ergeben, dass rund 20 Prozent dieser Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten. Als Gründe werden von den Schulen mit rund 60 Prozent der fehlende Zugang zu Wasserfläche und rund 15 Prozent das Fehlen qualifizierter Lehrkräfte angegeben. Rund 26 Prozent der Schulen geben beide Gründe an. Um die Grundschulen ohne Schwimmunterricht in ihrem Bemühen zu unterstützen, auch unter herausfordernden Bedingungen Schwimmunterricht anbieten zu können, wurde die Broschüre „Schwimmunterricht an Grundschulen – Beratungsgrundlage ab 2023/2024“ (PDF, barrierefrei) erstellt. Sie enthält 

  • rechtliche Voraussetzungen/Hinweise zum schulischen Schwimmunterricht,
  • Ergebnisse zu den Erhebungen 2018/2019 und 2023/2024,
  • Hinweise zur Schul-/Umweltanalyse und zur Erfassung der Schulvoraussetzungen,
  • Lösungsmöglichkeiten bei fehlendem Zugang zu Wasserfläche in unmittelbarer Nähe,
  • Vorgaben zur Rettungsfähigkeit – Möglichkeit der Qualifizierung,
  • Leuchtturmprojekte,
  • Angebote zur Unterstützung und Beratung der Schulen.

Kooperationsprogramm Schule-Verein

Seit dem Schuljahr 2021/2022 werden im Rahmen des Programms „Schule-Verein“ auch Kooperationen im regulären Schwimmunterricht gefördert. Dadurch ist eine Unterstützung der Schwimmlehrkraft der Schule durch eine Übungsleiterin oder einen Übungsleiter möglich.

Das Antragsverfahren wird von den Sportbünden durchgeführt. Anträge für das jeweils kommende Schuljahr können vom kooperierenden Verein im Zeitraum vom 15. März bis zum 15. Mai online gestellt werden.

Die Antragsstellung erfolgt über die Vereine bei den jeweiligen Landessportbünden und deren Onlineanmeldung.

WLSB/kooperation-schule-verein

Badischer Sportbund/koop-schule-verein/

BSB-Freiburg.de/kooperation-schule-verein

Schwimm AGs der Stiftung Sport in der Schule

Um ein Aufholen der durch die Pandemie entstandenen Defizite zu unterstützen, werden seit dem Schuljahr 2021/2022 von der Stiftung Sport in der Schule Anfängerschwimmkurse im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft an Grund- und weiterführenden Schulen gefördert.

Die AGs richten sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4, die nach Abschluss der Schwimmausbildung im regulären Schwimmunterricht die die Basisstufe des Schwimmenkönnens (Niveaustufe 3 „Empfehlungen für den Schwimmunterricht“, d. h. beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, 100 Meter Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart ohne Zeitbegrenzung, Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen) vermutlich nicht erreichen werden bzw. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, die diese Anforderungen de facto nicht erreicht haben.

In mindestens 15 Einheiten müssen inhaltlich die Wassergewöhnung (Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben) und das Erlernen der Grundfertigkeiten des Schwimmens (Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen) abgebildet werden (Niveaustufen 1 und 2). Bei den weiterführenden Schulen werden zusätzlich auch die Kriterien der Basisstufe (Niveaustufe 3) behandelt.

Die Stiftung hat für diese Anfängerschwimm-AGs den Einsatz von 200.000 Euro über zwei Jahre eingeplant. Pro Kurs stehen bis zu 500 Euro zur Verfügung. In den vergangenen beiden Jahren konnten rund 6.500 Nichtschwimmerkinder in über 600 AGs von diesem Angebot der Stiftung profitieren.

Das Stiftungsprogramm konnte mit Landesmitteln aus dem Programm „Lernen mit Rückenwind“ ausgeweitet werden, sodass die AGs auch im Schuljahr 2023/2024 ermöglicht werden können.

Aktuelle und ausführliche Informationen zu dieser Maßnahme samt Förderbedingungen finden Sie hier.

Über die Website der Stiftung Sport in der Schule können Sie außerdem auch Lehr- und Lernmaterialien zum Thema Anfängerschwimmen beziehen.

Lehrkräftefortbildungen im Bereich Schwimmen

Rettungsfähigkeit

Vermittelt werden die notwendigen Grundlagen für die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht nach der Vorgabe des Kultusministeriums „Bestimmungen und Regelungen zum Schulschwimmen in Baden-Württemberg" (siehe Rubrik „Rettungsfähigkeit“). Diese sind Voraussetzung zur Erteilung von Schwimmunterricht. Die Fortbildungen werden zentral und dezentral durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) angeboten. Jeder fortbildungswilligen Lehrkraft soll ein zeitnahes Fortbildungsangebot unterbreitet werden. Lehrkräfte können diese Fortbildungen in LFB-Online einsehen und buchen.

Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts

Die Lehrgänge vermitteln in 12 Unterrichtseinheiten die Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts (Prävention) in der Primarstufe bzw. Sekundarstufe. Die Fortbildungen werden zentral und dezentral durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) angeboten. Jeder fortbildungswilligen Lehrkraft soll ein zeitnahes Fortbildungsangebot unterbreitet werden. Lehrkräfte können diese Fortbildungen in LFB-Online einsehen und buchen.

Schwimmzertifizierung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte

Methodik und Didaktik des Schwimmunterrichts (Prävention) sowie die Sicherheit und Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht werden in einem Kombiblock nach den Prüfungen im Vorbereitungsdienst auf freiwilliger Basis durch die Referentinnen und Referenten der Außenstelle Ludwigsburg des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) angeboten. Hierbei handelt es sich um eine vorgezogene Fortbildungsmaßnahme im Vorbereitungsdienst. Die im Anschluss ausgestellte Bescheinigung gilt als formale Berechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht.

Multiplikatorenausbildungen

Die Außenstelle Ludwigsburg des Zentrums für Schulqualität und Lehrebildung (ZSL) bildet Multiplikatoren in den beiden Bereichen Sicherheit und Rettungsfähigkeit sowie in der Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts mit dem Ziel aus, einheitliche Fortbildungen in ganz BW anbieten zu können. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren treffen sich alle zwei Jahre jeweils zu einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung.

Rettungsfähigkeit

Bestimmungen und Regelungen zum Schulschwimmen in Baden-Württemberg

Die entsprechende Bekanntmachung aus Kultus und Unterricht ist im Ratgeber Schulsport in der Rubrik „Sportartspezifische Hinweise“ unter „Bewegen im Wasser“ zu finden.

Fortbildungen zur Rettungsfähigkeit

Siehe „Lehrkräftefortbildungen im Bereich Schwimmen“.

Videos zur Rettungsfähigkeit

Die Videos zeigen verschiedene Phasen eines vereinfachten Rettungsablaufs und können digital auf LFB-Online abgerufen werden. Zudem haben alle Grundschulen in Baden-Württemberg einmalig ein Plakat erhalten, das diese Phasen enthält und über QR-Codes auf die Videosequenzen verlinkt.

Anfängerschwimmbroschüre „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ mit Handkartenset

Die Anfängerschwimmbroschüre ist eine DGUV-Broschüre in einer speziellen Auflage für Baden-Württemberg, die neben didaktisch-methodischen Hinweisen auch die Bestimmungen und Regelungen zum Schulschwimmen in Baden-Württemberg enthält. Sie beinhaltet ein neues Anfängerschwimmkonzept, das auf dem Niveaustufenkonzept der Kultusministerkonferenz beruht. Das Handkartenset ist ebenfalls in einer BW-Auflage erschienen und enthält Übungsmaterial für Lehrkräfte, die auf wasserfesten Karten direkt im Schwimmunterricht eingesetzt werden können. Eine Bestellung ist über die Stiftung Sport in der Schule möglich.

Elternbroschüre in acht Sprachen

Die Digitale Elternbroschüre ist in acht Sprachen erschienen und enthält Informationen zum schulischen Schwimmunterricht sowie vorbereitende Übungen, die Eltern mit ihren Kindern durchführen können. Sie ist auf LFB-Online aufrufbar:

Die Broschüre ist insbesondere auch geeignet, das Schwimmenlernen im Rahmen eines Elternabends zu thematisieren. Hierbei könnte auf die besondere Bedeutung des Schwimmenkönnens und die Mitverantwortung der Eltern hingewiesen werden.

„SchwimmFidel - ab ins Wasser!“

Gemeinsam mit den Landes-Schwimmverbänden und den DLRG-Landesverbänden hat das Kultusministerium das Programm „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ entwickelt. Ziel des Programms ist der Aufbau von nachhaltigen Strukturen. Eine Kooperation zwischen einer Kindertageseinrichtung und einem Vereinen bzw. DLRG-Ortsgruppe wird dabei pauschal mit bis zu 300 Euro oder mit tatsächlicher Abrechnung mit bis zu 600 Euro gefördert. Die Kooperationen müssen hierzu bestimmte Kriterien erfüllen.

Neben den kostenlosen Schwimmkursen für Vorschulkinder soll das Thema Schwimmfähigkeit ganzheitlich in der Kindertageseinrichtung behandelt werden. Hierzu findet ein Elternabend statt und es wurden Materialien für Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher erarbeitet.

Hilfe bei der Suche nach Kooperationspartner oder sonstigen Fragen zum Programm leisten die beiden Schwimmverbände sowie DLRG-Landesverbände unter info@schwimmfidel.de .

Handreichung für Erzieherinnen und Erzieher „Wasserspiele im Kindergartenalltag“, (pdf)

Handreichung für Eltern und Großeltern „Ab ins Wasser“, (pdf)

Wundine SchwimmMobil der Josef Wund Stiftung gGmbH

Das SchwimmMobil „Wundine on Wheels“ der Josef Wund Stiftung soll es möglichst vielen Kindern ermöglichen, schwimmen zu lernen. Dafür fährt es zu Schulen und Kitas, die kein Schwimmbad in ihrer Nähe haben.

Im September 2022 ging das SchwimmMobil „Wundine on Wheels“ der Josef Wund Stiftung gGmbH erstmals auf Tour. Bei dem SchwimmMobil handelt es sich um ein voll ausgestattetes Lehrschwimmbecken auf sechs Rädern, das in einen ausgedienten Schubboden-Auflieger eingebaut wurde. Neben dem Becken sind auch Umkleidebereiche und Sanitäreinrichtungen integriert. Indem das SchwimmMobil genau dorthin fährt, wo Kinder schwimmen lernen sollen, entlastet es Schulen und Kindertageseinrichtungen mit langen Anfahrtswegen zum nächstgelegenen Schwimmbad. 

Die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Theresa Schopper, hat die Schirmherrschaft für „Wundine on Wheels“ übernommen. Das Kultusministerium bezuschusst zudem die Anschaffung von zwei weiteren SchwimmMobilen, die dazu beitragen sollen, Kindern und Jugendlichen bei fehlender Bäderinfrastruktur ein befristetes Schwimmangebot zu bieten. Hierzu stehen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 241.000 Euro zur Verfügung. Das erste „Landes“-SchwimmMobil wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 starten.

Im Imagefilm „Wundine on Wheels“ der Josef Wund Stiftung bekommen Sie einen Einblick ins SchwimmMobil:

Das Video-Vorschaubild zeigt das SchwimmMobil von außen

Weitere Informationen zum SchwimmMobil „Wundine on Wheels“ finden Sie auf der Website der Josef Wund Stiftung gGmbH.

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