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Infodienst Schule 102

Verbot der generellen Verwendung von Speckstein im Unterricht an allgemein bildenden Schulen und in beruflichen Gymnasien

Der Asbestnachweis im Speckstein lässt sich nur durch äußerst aufwendige Untersuchungen und nur für die untersuchte Einzelprobe erbringen. Letztendlich kann daher nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Specksteine auch dann Asbest enthalten, wenn die Asbestfreiheit des Materials zugesichert wurde.

Um das gesundheitliche Restrisiko zu vermeiden, dass Asbestfasern freigesetzt werden, ist eine abtragende Bearbeitung von Speckstein, beispielsweise durch Meißeln, Schnitzen, Sägen, Bohren, Feilen, Raspeln, Schaben oder Schmirgeln im Unterricht der allgemein bildenden Schulen und der beruflichen Gymnasien nicht zulässig. Dies gilt auch für Speckstein, wenn die Asbestfreiheit des Materials zugesichert wird.


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