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Infodienst Schule 102

Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen

Ziel dieser Information ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016. Sie enthält im Einzelnen:

  • eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, die bei der Auswahl von Gefahrstoffen an Schulen beachtet werden müssen,
  • eine verbindliche Liste von Gefahrstoffen, die an Schulen im Unterricht und anderen schulischen Angeboten nicht verwendet werden dürfen (Negativliste),
  • Hinweise zum Umgang mit der Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen” (Diese Stoffliste wird als DGUV Information 213-098 nur als Online-Fassung unter https://degintu.dguv.de/login herausgegeben, um Änderungen insbesondere bei der Einstufung und Kennzeichnung sowie bei den Grenzwerten zeitnah einarbeiten und damit den Schulen vermitteln zu können.).

An Grundschulen ist die Verwendung von Gefahrstoffen für Experimente untersagt.

Diese Information finden Sie als PDF unter http://gefahrstoffe-schule-bw.de/,Lde/Startseite/Gefahrstoffmanagement/verbindliche+Information+zur+Auswahl+von+Gefahrstoffen.

Nicht mehr benötigte beziehungsweise verbotene Gefahrstoffe sind durch den Schulträger sachgerecht zu entsorgen.



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