Abschlussprüfungen

Taschenrechner in zentralen Abschlussprüfungen

Drei Prüflinge an Einzeltischen. Die junge Frau im Vordergrund hat einen Taschenrechner neben sich liegen

In den zentralen Abiturprüfungen in Baden-Württemberg, in denen ab 2017 an den beruflichen Gymnasien und ab 2019 an den allgemein bildenden Gymnasien der Einsatz eines wissenschaftlichen Taschenrechners vorgesehen ist, sind Taschenrechner zu verwenden.

Sie müssen die nachstehend genannten Anforderungen erfüllen:

  • Rechnen mit Brüchen (insbesondere Kürzen), Vereinfachen von Wurzeltermen durch teilweises Radizieren, Erzeugen einer Wertetabelle zu einer Funktion
  • Berechnen von n!, Binomialkoeffizienten, Mittelwerten und Standardabweichungen einer
    Grundgesamtheit, Berechnen einzelner und kumulierter Wahrscheinlichkeiten, insbesondere von Binomial- und Normalverteilung

Nicht zugelassen sind grafikfähige Taschenrechner, Taschenrechner mit typischen Funktionen eines Computeralgebra-Systems, Taschenrechner mit der Fähigkeit zur Datenübertragung sowie programmierbare Taschenrechner (ein Taschenrechner gilt als programmierbar, wenn zusätzliche, zum ursprünglichen Funktionsumfang nicht gehörige Routinen gespeichert werden können). Zulässig ist das Bereitstellen physikalischer Konstanten.

Im Folgenden sind - geordnet nach Teilgebieten der Mathematik - Beispiele für Funktionen aufgelistet, die der Zulassung eines Taschenrechners in zentralen Abschlussprüfungen entgegenstehen.

Algebra/Analysis

Nicht zugelassen sind Taschenrechner, die Funktionen bereitstellen zum

  • Darstellen von Graphen,
  • Umformen von Termen mit Variablen,
  • Differenzieren oder Integrieren,
  • Lösen von Gleichungen oder Gleichungssystemen,
  • näherungsweisen oder exakten Berechnen der Nullstellen einer Funktion.

Stochastik

Nicht zugelassen sind Taschenrechner, die Funktionen bereitstellen zum

  • Ermitteln von Differenzwerten im Zusammenhang mit Wahrscheinlichkeitsverteilungen,
  • Ermitteln der Länge einer Bernoulli-Kette,
  • Ermitteln oder Überprüfen der Entscheidungsregel eines statistischen Testverfahrens.

Geometrie

Nicht zugelassen sind Taschenrechner, die Funktionen bereitstellen zum

  • Rechnen mit Vektoren/Matrizen,
  • Erstellen grafischer oder symbolischer Darstellungen geometrischer Objekte (z. B. Geraden,
    Ebenen),
  • Untersuchen der Lagebeziehungen geometrischer Objekte.

Die Einzelheiten zur Einführung dieser Taschenrechner enthält das Schreiben an die allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien vom 26. Februar 2014 (Az. 36/45-6624-03-P/234).

Für die Abiturprüfung haben sich die Länder im Rahmen des KMK-Konvergenzprozesses auf den Anforderungsumfang für wissenschaftliche Taschenrechner geeinigt. Diese Regelungen haben erstmals ab dem Prüfungsjahr 2030 Gültigkeit. Am Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) werden zentral für alle Bundesländer neue Taschenrechnermodelle hinsichtlich ihrer Passung zum vorgegebenen Anforderungsumfang geprüft. Die Geräte, die das Prüfverfahren erfolgreich absolviert haben und im Handel verfügbar sind, werden auf der Homepage des IQB veröffentlicht. Schulen, welche die Anschaffung neuer wissenschaftlicher Taschenrechner beabsichtigen, empfehlen wir daher, sich an den vom IQB zentral geprüften Modellen zu orientieren. 

Grundsätzlich besteht für Schulen bis auf Weiteres die Möglichkeit, entweder weiterhin die bisherigen Modelle wissenschaftlicher Taschenrechner, die dem oben genannten Anforderungskatalog genügen, oder die zentral über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz geprüften Taschenrechnermodelle in der Abiturprüfung einzusetzen. (Siehe „Digitale Hilfsmittel für die Abiturprüfung – Zentrales Prüfverfahren der Länder“)

 

 

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