Berufliche Bildung

Berufsoberschule

Zwei erwachsene Schüler schauen zusammen in ein Lehrbuch und tauschen sich aus

Die Berufsoberschule bietet die Chance, auf dem zweiten Bildungsweg bis zur fachgebundenen Hochschulreife sowie in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache bis zur allgemeinen Hochschulreife zu gelangen. Die Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Für die Aufnahme in die Berufsoberschule besteht keine Begrenzung des Lebensalters.

Die Berufsoberschule ist untergliedert in die Mittelstufe und die Oberstufe:

Mittelstufe (Berufsaufbauschule, BAS)

Nach einjährigem Besuch dieser Vollzeitschulform können Schülerinnen und Schüler mit einem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung einen mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife) erwerben. Aufbauend auf den bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten erhalten die Besucher dieser Schulform eine insbesondere auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet erweiterte Allgemeinbildung und werden auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet.

Die Mittelstufe der Berufsoberschule wird als Berufsaufbauschule (BAS) bezeichnet. Sie gliedert sich in folgende Typen:

  • gewerblich-technische

        Standorte

  • kaufmännische

        Standorte

  • hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische

        Standorte

  • landwirtschaftliche

        Standorte

Aufnahmevoraussetzungen in die Mittelstufe der Berufsoberschule

Aufnahmevoraussetzungen in die Mittelstufe der Berufsoberschule

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand;
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule;
  • alternativ:
    • Abschlusszeugnis einer einjährigen Berufsfachschule
    • Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die nicht zum Erwerb der Fachschulreife führt;
  • Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs oder eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule angerechnet werden kann;
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (bei ausländischen Bewerbern).

Oberstufe (Berufsoberschule, BOS)

Der Unterricht in der Oberstufe dauert zwei Jahre in Vollzeitform. Mögliche Abschlüsse sind die fachgebundene sowie – in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache – die allgemeine Hochschulreife. Besonders befähigte junge Menschen mit Fachhochschulreife können unter bestimmten Bedingungen direkt in das zweite Jahr einsteigen. Voraussetzung für die Aufnahme ist unter anderem eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung.

Die Oberstufe der Berufsoberschule (BOS) gliedert sich in folgende Richtungen:

  • Sozialwesen (Berufsoberschule für Sozialwesen, SO) 

        Standorte

  • Technik (Technische Oberschule, TO) 

        Standorte

  • Wirtschaft (Wirtschaftsoberschule, WO)

        Standorte

Aufnahmevoraussetzungen in Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule

1. Berufliche Qualifikation, diese wird nachgewiesen durch:

  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder gleichgestellte Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren und
  • das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand

2. Schulische Qualifikation:

  • Fachschulreife, Realschulabschluss, dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule oder
  • das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) bzw. in die Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums (G8) oder
  • das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien.
  • Die schulische Qualifikation erfordert einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einem der Fächer oder Fächerverbünde Biologie, Chemie, Physik, Materie - Natur - Technik oder Naturwissenschaftliches Arbeiten, wobei in jedem Fach mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die diese Noten nicht erreicht haben, sowie für alle Absolventen des „9 + 3“-Modells gilt: Sofern in einer Klasse noch Plätze frei sind, können diese Bewerber nach einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden.
  • Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme in die Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule, sofern die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen vorliegen.

Eintritt in Klasse 2 der Oberstufe der Berufsoberschule

Sofern im Rahmen der gebildeten Klassen noch Plätze zur Verfügung stehen, berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife nach einem Beratungsgespräch über die Anforderungen zum direkten Eintritt in Klasse 2, wenn der Notendurchschnitt aller maßgebenden Fächer mindestens 2,5 beträgt und in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und im beruflichen Schwerpunktfach jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erreicht wurde. Zudem muss die erforderliche berufliche Qualifikation wie oben beschrieben nachgewiesen werden.