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Digitalisierung

Microsoft Office 365 an Schulen

Eine Hand tippt ein ein Tablet-Computer.
Das Kultusministerium nimmt zur Diskussion um die Nutzung von Microsoft Office 365 an Schulen Stellung.

Es ist richtig, dass wir im Zuge der Entwicklung der digitalen Bildungsplattform verschiedene Anbieter und Produkte auf dem Markt prüfen und in Erwägung ziehen. Dazu zählt auch eine mögliche, datenschutzkonforme Nutzung von Microsoft Office 365-Werkzeugen für einzelne Bausteine. Damit folgen wir auch einer zentralen Forderung des Landesrechnungshofs, bei der digitalen Bildungsplattform keine Eigenentwicklungen vorzunehmen, sondern marktverfügbare Produkte zu nutzen. Microsoft Office 365 wird bereits von vielen Schulträgern und Schulen sowie weiten Teilen der öffentlichen Verwaltung genutzt. Ein Einbezug in die digitale Bildungsplattform wäre vor diesem Hintergrund effizient und nah an der Alltagspraxis vieler Schulen. Auch weitere Länder wie etwa Hessen und Bayern setzen derzeit MS Office 365-Produkte an Schulen ein. Allerdings stellen wir unmissverständlich klar, dass es uns hier selbstverständlich um eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Lösung mit einem stimmigen Datenschutzkonzept geht. Die Behauptungen manch selbsternannter Datenschützer im Land, das Kultusministerium wolle die Schüler gläsern machen durch MS Office 365, sind deshalb weltfremd und schlicht falsch.

Zur Klärung eines datenschutzkonformen Einsatzes von MS Office 365 Komponenten im Rahmen der digitalen Bildungsplattform, haben wir den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) von Anfang an miteinbezogen. Der LfDI berät uns mit Blick auf Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Rein rechtlich muss der LfDI einem Einsatz  von MS Office 365 nicht zustimmen. Da uns der Datenschutz und die Beratung des LfDI beim Aufbau der Plattform jedoch sehr wichtig sind, haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, die Expertise des LfDI frühzeitig einzubinden.

Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass unter Auswahl eines geeigneten Lizenzmodells sowie unter Einbeziehung technischer und organisatorischer Maßnahmen eine datenschutzkonforme Verarbeitung gewährleistet werden kann. Das bedeutet, dass eine Version von Microsoft Office 365 speziell für den Einsatz über die Digitale Bildungsplattform konfiguriert wird, um beispielsweise sicherzustellen, dass eine etwaige Datenspeicherung außerhalb der EU nicht stattfindet. Auch über organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise Nutzungsordnungen, soll die datenschutzkonforme Verarbeitung gewährleistet werden. Es ist zeitnah ein Austauschgespräch zwischen dem LfDI, dem Kultusministerium und Microsoft geplant, um weitere Details und Möglichkeiten eines datenschutzkonformen Einsatzes von Bausteinen von MS Office 365 an Schulen zu erörtern.

Digitalisierung

Digitale Bildungsplattform

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI)

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