Nachfolgend finden Sie Informationen zur Umsetzung der Teststrategie an SBBZ, Kitas und Einrichtungen der
Kindertagespflege.
Teststrategie
Testangebot an SBBZ und Schulkindergärten
Am 13. Dezember 2022 hat die Landesregierung entschieden, die Teststrategie an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (GENT) sowie körperliche und motorische Entwicklung (KMENT), SBBZ mit dem Bildungsgang GENT sowie Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten über die Weihnachtsferien hinaus zu verlängern. Vom 9. Januar bis 5. April 2023 können nach Entscheidung der Schulleitung die Tests entweder in der Organisationshoheit der Schule durchgeführt werden (Einwilligungserklärung notwendig) oder zum Zweck der Selbstanwendung an die berechtigten Personen (Schülerinnen und Schüler sowie Personal) ausgegeben werden. Mit dieser Maßnahme soll die besonders vulnerable Schülergruppe in diesen Einrichtungen weiterhin bestmöglich geschützt werden.
Zudem sollen für Schülerinnen und Schüler, das Personal in Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Kinder in Kinderkrippen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für die „Schnupfensaison“ einmalig jeweils vier Antigentests zur häuslichen Selbstanwendung bereitgestellt werden.
Häufige Fragen und Antworten zur Teststrategie
Testungen an Kitas
Mit Ablauf des 13. April 2022 trat die Corona-Verordnung Kita (CoronaVO Kita) außer Kraft und verliert damit ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass auch die bisher gesetzlich vorgeschriebene Testpflicht für Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege ab dem 14. April 2022 entfällt.
Wie funktioniert ein Antigen-Selbsttest?
Im Internet finden sich zahlreiche Videos und Erklärmaterial zum Umgang mit Selbsttests. Die Stadt Stuttgart hat folgende Videos bereitgestellt.
Unterstützung vom Äffle und Pferdle
Das Äffle und Pferdle unterstützen die Schulen beim Testen:
Ausgewählte Kontaktdaten von Rettungsorganisationen für weitere Informationen
ASB-Landesschule
Bockelstraße 146,
70619 Stuttgart
Tel.:
Fax: 0711 44013-47210
Email: landesschule@asb-bw.de
Internet: www.asb-bw.de
Informationen
zum Seminar Durchführung Antigen-Schnelltest des ASB
Deutsches Rotes Kreuz
DRK-Landesverband
Badisches Rotes Kreuz e.V.
Schlettstadter Str. 31
79110 Freiburg
Tel.:
E-Mail: info@drk-baden.de
Ansprechpersonen
Schulungen des DRK Baden
Landesschule Baden-Württemberg gGmbH
Peter Hasselwander
Karl-Berner-Str.6
72285 Pfalzgrafenweiler
Tel.:
E-Mail: p.hasselwander@drk-ls.de
Ansprechpersonen
DRK Baden-Württemberg
Homepage der Landesschule
Baden-Württemberg
Malteser Hilfsdienst e.V.
Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Ulmer Str. 231,
70327 Stuttgart
Telefon:
E-Mail: mbz.bw@malteser.org
Homepage des Malteser Bildungszentrums
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Laura Weiß
Landesverband Baden-Württemberg
Eichwiesenring 9
70567 Stuttgart
Telefon:
E-Mail: laura.weiss@johanniter.de
Ansprechpartner
Johanniter Unfallhilfe
Förderrichtlinie zur Umsetzung der Teststrategie
Zur Unterstützung der freiwilligen Testungen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Schulkindergärten hat die Landesregierung beschlossen, die Schulträger weiterhin bei der Umsetzung der Teststrategie in besagten Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Damit fördert das Land weiterhin die Bezahlung unterwiesener Assistenzen und die dafür notwendige Schutzausrüstung. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher ist eine Antragsstellung nicht notwendig.
Die Mittel werden den öffentlichen und privaten Schulträgern für den Zeitraum vom 9. Januar bis 5. April 2023 antragslos auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen in den oben genannten Einrichtungen zugeteilt und durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung erfolgt auf der Basis von eingereichten Verwendungsnachweisen.
Eine Übersicht über die Förderprogramme „Selbsttests an Schulen“ des Kultusministeriums
finden Sie hier
(PDF, Stand: 21. Dezember 2022).
Förderzeitraum 12. September bis 20. Dezember 2022
Die Förderrichtlinie für die Corona-Selbsttests an SBBZ im Kalenderjahr 2022 können Sie hier (PDF, Stand: 7. September 2022) herunterladen. Die dazugehörigen FAQs finden Sie hier (PDF, Stand: 7. September 2022).
Förderzeitraum 9. Januar bis 5. April 2023
Die Förderrichtlinie für die Corona-Selbsttests an SBBZ im Kalenderjahr 2023 können Sie hier
(PDF, Stand: 21. Dezember 2022) herunterladen. Die dazugehörigen FAQs finden Sie hier
(PDF, Stand: 21. Dezember 2022).
Pressemitteilung: Änderung der Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien
Pressemitteilung: Testungen werden bis Ostern fortgesetzt
Pressemitteilung: Regelmäßige Testungen in Schulen und Kitas nach den Sommerferien vorgesehen
Pressemitteilung: Erweiterte Teststrategie - Selbsttests an Schulen
Pressemitteilung: Teststrategie an Kitas, Kindergärten und in der Kindertagespflege
Pressemitteilung: Land verständigt sich auf Eckpunkte für erweiterte Teststrategie
Häufige Fragen und Antworten zum Coronavirus
Informationsschreiben des Kultusministeriums