Die Regelungen in Bezug auf Veranstaltungen von Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen in Baden-Württemberg sind in der allgemeinen Corona-Verordnung der Landesregierung niedergeschrieben. Darüber hinausgehende Vorgaben des Kultusministeriums bestehen derzeit nicht.