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Infodienst Schule 124

Ausbildungsabbrüche oder Überforderung vermeiden: Die Teilzeitausbildung macht es möglich!

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Teilzeitausbildung (TZA) für alle Personengruppen in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das ausbildende Unternehmen einverstanden ist. Auch eine rein schulische Berufsausbildung kann grundsätzlich in Teilzeit erfolgen, unterliegt jedoch anderen rechtlichen Regelungen.

Für Jugendliche und junge Erwachsene stellt eine Teilzeitberufsausbildung die Möglichkeit dar, Familie oder individuelle Lebensumstände wie z. B. psychische oder physische Einschränkungen mit der Berufsausbildung leichter zu vereinbaren. Auch wenn sich die Lebensumstände während eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses bspw. durch eine Schwangerschaft ändern, kann die Teilzeitausbildung eine Alternative sein, mit diesem Modell die Ausbildung fortzuführen oder wieder aufzunehmen. Leider wissen Auszubildende noch zu wenig von dieser Möglichkeit. Hier können Schulleitungen und Lehrkräfte dazu beitragen, dieses Modell bekannter zu machen.

Die Zeit, die in der Berufsschule verbracht wird, bleibt von der Teilzeitregelung unberührt, der Besuch der Berufsschule entspricht dem einer Vollzeitausbildung. Wenn bspw. der Schulbeginn mit den Kinder-Betreuungszeiten nicht zusammenpasst, stellt dies die Teilzeitauszubildenden vor große Herausforderungen, wenn sie ggf. nicht pünktlich zum Unterricht erscheinen können. Hier könnte möglicherweise ein Wechsel in eine Klasse mit späterem Unterrichtsbeginn erfolgen.

Das Netzwerk Teilzeitausbildung, das unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik Baden-Württemberg agiert, bietet unter folgenden Link mehr Informationen zu dem Thema:
https://www.netzwerk-teilzeitausbildung-bw.de/tza-bw/Informationen-zur-TZA/Infosfuer-azubis.php







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