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Verordnung

Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen

An einem Kleiderhaken in einem Flur hängen vier bunte Kinderrucksäcke.
Seit die 1. September 2022 gilt die unten stehende konsolidierte Fassung der Kindertagesstättenverordnung. Die bisherige Corona-Verordnung Kita des Kultusministeriums ist seit dem 13. April 2022 außer Kraft

Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO)

Vom 25. November 2010

(in der ab 1. September 2022 geltenden Fassung)  

Auf Grund von § 2 a Abs. 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in der Fassung vom 19. März 2009 (GBl. S. 162), geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 2010 (GBl. S. 748), wird verordnet:

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