Die Landesregierung führt die Teststrategie für Schulen, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege weiter. So stehen seit dem 12. April 2021 anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Eigenanwendung für Beschäftigte an den genannten Einrichtungen sowie für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Seit dem 19. April gilt zudem eine inzidenzunabhängige, indirekte Testpflicht. Das Kultusministerium informiert im Folgenden über die Bedingungen und Regelungen.
Teststrategie
Auslaufen der Testpflicht nach den Osterferien 2022
Mit dem Ablauf der Osterferien endet in Baden-Württemberg grundsätzlich die landesweite Testpflicht an Schulen. Eine Ausnahme bilden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistigen Entwicklung (GENT) und körperlich-motorische Entwicklung (KMENT), Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten sowie SBBZ mit dem Bildungsgang GENT. Dort wird die Testpflicht bis zu den Sommerferien fortgesetzt. Das bedeutet, dass diese Schülerinnen und Schüler sowie das Personal zweimal pro Woche verpflichtend per Antigen- oder PCR-Pooltest getestet werden müssen. Ausgenommen von der Testpflicht sind quarantänebefreite Personen.
Eine freiwillige Testung über die kostenlosen Bürgertests ist natürlich weiterhin möglich, womit sich Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien auf eine Infektion testen lassen können.
Mit Auslaufen der Corona-Verordnung Kita ab dem 13. April 2022 entfällt ab dem 14. April 2022 ebenfalls die Testpflicht für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.
Häufige Fragen und Antworten zur Teststrategie
Testungen an Kitas
Mit Ablauf des 13. April 2022 tritt die Corona-Verordnung Kita (CoronaVO Kita) außer Kraft und verliert damit ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass auch die bisher gesetzlich vorgeschriebene Testpflicht für Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege ab dem 14. April 2022 entfällt.
Testungen in der Schule
Mit dem Ablauf der Osterferien endete grundsätzlich die landesweite Testpflicht an Schulen.
Eine Ausnahme bilden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistigen Entwicklung (GENT) und körperlich-motorische Entwicklung (KMENT), Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten sowie SBBZ mit dem Bildungsgang GENT. Dort wird die Testpflicht bis zu den Sommerferien fortgesetzt. Das bedeutet, dass diese Schülerinnen und Schüler sowie das Personal zweimal pro Woche verpflichtend per Antigen- oder PCR-Pooltest getestet werden müssen. Ausgenommen von der Testpflicht sind quarantänebefreite Personen.
Eine freiwillige Testung über die kostenlosen Bürgertests ist natürlich weiterhin möglich, womit sich Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien auf eine Infektion testen lassen können.
Wie funktioniert ein Antigen-Selbsttest?
Im Internet finden sich zahlreiche Videos und Erklärmaterial zum Umgang mit Selbsttests. Die Stadt Stuttgart hat folgende Videos bereitgestellt.
Unterstützung vom Äffle und Pferdle
Das Äffle und Pferdle unterstützen die Schulen beim Testen:
Ausgewählte Kontaktdaten von Rettungsorganisationen für weitere Informationen
ASB-Landesschule
Bockelstraße 146,
70619 Stuttgart
Tel.:
Fax: 0711 44013-47210
Email: landesschule@asb-bw.de
Internet: www.asb-bw.de
Informationen
zum Seminar Durchführung Antigen-Schnelltest des ASB
Deutsches Rotes Kreuz
DRK-Landesverband
Badisches Rotes Kreuz e.V.
Schlettstadter Str. 31
79110 Freiburg
Tel.:
E-Mail: info@drk-baden.de
Ansprechpersonen
Schulungen des DRK Baden
Landesschule Baden-Württemberg gGmbH
Peter Hasselwander
Karl-Berner-Str.6
72285 Pfalzgrafenweiler
Tel.:
E-Mail: p.hasselwander@drk-ls.de
Ansprechpersonen
DRK Baden-Württemberg
Homepage der Landesschule
Baden-Württemberg
Malteser Hilfsdienst e.V.
Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Ulmer Str. 231,
70327 Stuttgart
Telefon:
E-Mail: mbz.bw@malteser.org
Homepage des Malteser Bildungszentrums
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Laura Weiß
Landesverband Baden-Württemberg
Eichwiesenring 9
70567 Stuttgart
Telefon:
E-Mail: laura.weiss@johanniter.de
Ansprechpartner
Johanniter Unfallhilfe
Außerdem bieten weitere private Anbieter Schulungen zur Einführung und Anwendung von Antigen-Selbsttests an.
Förderrichtlinie zur Umsetzung der Teststrategie
Nach dem Auslaufen der generellen Testpflicht und der Ausnahmeregelung für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Schulkindergärten hat die Landesregierung beschlossen, die Schulträger weiterhin bei der Umsetzung der Teststrategie in besagten Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Damit fördert das Land weiterhin die Bezahlung unterwiesener Assistenzen und die dafür notwendige Schutzausrüstung. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher ist eine Antragsstellung nicht notwendig.
Vom 12. April 2021 bis 31. Dezember 2021 standen für Beschäftigte an Schulen und Schulkindergärten und Schülerinnen und Schüler wöchentlich zwei bzw. drei anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Verfügung. Um die Schulträger dabei zu unterstützen die Teststrategie an den berechtigten Einrichtungen gut umzusetzen, erhielten diese Hilfe mittels schulträgerscharfer Budgets. Damit hat das Land beispielsweise Schutzausrüstungen oder die Bezahlung unterwiesener Assistenzen gefördert. Das Programm wurde im Jahre 2022 bis zu den Osterferien zur Unterstützung von Assistenzleistungen fortgeführt.
Förderzeitraum 12. April bis 31. Dezember 2021
Die Förderrichtlinie für die Corona-Selbsttests an Schulen im Kalenderjahr 2021 können Sie hier
herunterladen (PDF, Stand: 29. Oktober 2021). Die dazugehörigen FAQS finden Sie hier
(Stand: 29. Oktober 2021)
Förderzeitraum 10. Januar bis 13. April 2022
Die Förderrichtlinie für die Corona-Selbsttest an Schulen im Kalenderjahr 2022 können Sie hier (PDF, Stand: 25. Februar 2022) herunterladen. Die dazugehörigen FAQS finden Sie hier(PDF, Stand: 25. Februar 2022).
Förderzeitraum 25. April 2021 bis 27. Juli 2022
Die Förderrichtlinie für die Corona-Selbsttest an SBBZ im Kalenderjahr 2022 können Sie hier (PDF, Stand: 20. April 2022) herunterladen. Die dazugehörigen FAQs finden Sie hier (PDF, Stand: 20. April 2022).
Förderzeitraum für Kitas 12. April 2021 bis 7. Januar 2022
Die Förderrichtlinie für die freiwillige Kostenbeteiligung des Kultusministerium für die Corona-Selbsttest an Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege können Sie hier (PDF, Stand: 21. Juni 2022) herunterladen.
Pressemitteilung: Änderung der Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien
Pressemitteilung: Testungen werden bis Ostern fortgesetzt
Pressemitteilung: Regelmäßige Testungen in Schulen und Kitas nach den Sommerferien vorgesehen
Pressemitteilung: Erweiterte Teststrategie - Selbsttests an Schulen
Pressemitteilung: Teststrategie an Kitas, Kindergärten und in der Kindertagespflege
Pressemitteilung: Land verständigt sich auf Eckpunkte für erweiterte Teststrategie
Häufige Fragen und Antworten zum Coronavirus
Informationsschreiben des Kultusministeriums