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Verordnung

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung für das Schuljahr 2022/2023

Foto: KM
Auf dieser Seite finden Sie die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums für das Schuljahr 2022-2023. Diese ist unabhängig von der Corona-Verordnung Schule und Corona-Verordnung des Landes für das gesamte Schuljahr 2022-2023 gültig. 

Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums vom 5. September 2022 gilt mit Wirkung vom 12. September 2022. Die Prüfungsverordnung regelt u.a. die Leistungsfeststellung der Schulen, die Durchführung der Abschlussprüfungen, die Versetzungsentscheidungen, die Beratungen schulischer Gremien sowie die Lehrkräfteausbildung und -prüfung im Schuljahr 2022/2023. Sie wurde zuletzt am 27. Januar 2023 geändert.

Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Besonderheiten bei der Leistungsfeststellung der Schulen und der Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2022/2023, den Versetzungsentscheidungen und Niveauzuordnungen, den Beratungen schulischer Gremien sowie der 
Lehrkräfteausbildung und -prüfung 
(Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023)

Vom 5. September 2022

Es wird verordnet auf Grund von

1.    § 7 Absatz 5 Halbsatz 2, § 8 Absatz 5 Nummer 6, § 8a Absatz 6, § 9 Satz 3 in Verbindung mit § 8 Absatz 5 Nummer 6, § 35 Absatz 3 Nummer 4 und 6, § 46 Absatz 1, § 47 Absatz 13 Nummer 2, § 61 Nummer 1, § 89 Absatz 1 und 2 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 bis 5, 7 und 9 sowie Absatz 3 Nummer 1 bis 3 des Schulgesetzes für Baden-​Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233) geändert worden ist,

2.    § 23 Satz 1 Nummer 6 des Privatschulgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1990 (GBl. S. 105), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1009) geändert worden ist, 

3.    § 16 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 794), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1) geändert worden ist, im Benehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium und

4.    § 34 Absatz 5 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 2) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium:

Stuttgart, den 5. September 2022

gez. Schopper

Das Landeswappen und die Fahne Baden-Württembergs
  • Verordnungen

Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes und weiterer Verordnungen

Die Landesregierung hat die Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.

Ein Junge beugt sich über ein Blatt Papier und schreibt.
  • Verordnungen

Corona-Verordnung Schule

Die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ist zum 1. März  2023 außer Kraft gesetzt.

ein aufgeschlagenes Buch mit vielen Post-it-Zetteln drin.
  • Verordnungen

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023

Hier finden Sie die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023 vom 5. September 2022, gültig ab dem 12. September 2022.

An einem Kleiderhaken in einem Flur hängen vier, bunte Kinderrucksäcke.
  • Verordnungen

Corona-Verordnung Kita

Hier finden Sie die aktuelle Kindertagesstättenverordnung. Die Corona-Verordnung Kita des Kultusministeriums ist zum 13. April 2022 außer Kraft getreten.

Ein Mädchen spielt Klavier, daneben sitzt ein anderes Mädchen und spielt Cello.
  • Verordnungen

Aufhebung der Corona-Verordnung für Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen

Die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist seit dem 3. April 2022 aufgehoben.

Ein Fußballspieler macht einen Kopfball.
  • Verordnungen

Aufhebung der Corona-Verordnung Sport

Die Corona-Verordnung Sport ist seit dem 3. April 2022 außer Kraft gesetzt.

eine leere Kirche
  • Verordnungen

Hinweise zu religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern

Die Corona-Verordnung für religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen ist seit dem 3. April 2022 ausgelaufen.

Ein Schwimmer springt in das Schwimmbecken.
  • Verordnungen

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Bäder und Saunen

Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Bäder und Saunen vom 21. Mai 2021 wurde zum 16. September 2021 aufgehoben.

 

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