Das Land unterstützt die Kommunen als Schulträger dauerhaft nicht nur beim Bau, sondern seit dem Jahr 2020 auch bei der
Sanierung von Schulen. So stehen seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für den Bau von Schulen sowie
für deren Sanierung zur Verfügung. Zusammen mit den Fördermitteln in Höhe von 8 Millionen Euro für
Ganztagsbaumaßnahmen hilft das Land den kommunalen Schulträgern in diesem Jahr mit etwa 208 Millionen Euro bei ihrer
originären Aufgabe.
„Es freut mich sehr, dass die umfangreichen Fördermittel des Landes dazu beitragen, den Zustand der Schulgebäude zu
verbessern und an die aktuellen pädagogischen Anforderungen anzupassen. Wir haben mit Landesgeldern auch in den vergangenen Jahren
einen wesentlichen Teil des Sanierungsstaus an den Schulen abgetragen. Dadurch sind unsere Schulgebäude moderner und auch energetisch
besser aufgestellt“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Die Hilfe von Seiten des Landes ist aber
weiterhin wichtig. Deswegen sind die Fördermittel auch für die Jahre 2023 und 2024 in unserem Haushalt enthalten.“
Alle Anträge für Sanierungsmaßnahmen konnten berücksichtigt werden
Im Sanierungsprogramm für das Jahr 2022 für öffentliche Schulträger konnten alle 70 Sanierungsmaßnahmen mit
einem Volumen von etwa 59 Millionen Euro berücksichtigt werden. Die 41 Millionen Euro, die nicht beantragt wurden, hat das
Kultusministerium in das Programm zur Bauförderung umgeschichtet. Damit konnten dort 101 Baumaßnahmen mit einem Volumen von 141
Millionen Euro bewilligt werden. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Sanierungen und Schulhausbau werden dadurch
vollständig in Anspruch genommen. Im Fördertopf für ganztägige Angebote wurden 21 Fördermaßnahmen mit einem
Volumen von insgesamt 8 Millionen Euro berücksichtigt.
Weitere Informationen
Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 stehen pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und
100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem
einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden. Das Land
sorgt mit dieser Regelung dafür, dass die verfügbaren Fördermittel in vollem Umfang den öffentlichen Schulträgern
zur Verfügung stehen. Hierdurch kann auch der teilweise bestehende Antragsstau abgebaut werden, so dass sich für Schulträger
kürzere Wartezeiten bis zu einer Bewilligung ergeben können.
Schulbauförderungsprogramm (PDF, barrierefrei)
Förderprogramm für Ganztagsbaumaßnahmen (PDF, Barrierefrei)
Sanierungsprogramm (PDF, barrierefrei)