Ab der kommenden Schulwoche sollen die Testungen auf das Corona-Virus an den Schulen angepasst werden. So sollen in
Baden-Württemberg vorerst die verpflichtenden drei Tests pro Schulwoche auf zwei reduziert werden. Darüber hinaus sollen die
Wiedereintrittstestungen entfallen, also die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall. Das gleiche
Vorgehen ist für die Kindertageseinrichtungen im Südwesten geplant. Diese Änderungen stehen unter dem Vorbehalt des
Beschlusses der neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat in dieser Woche.
„Wir wollen mittelfristig in Richtung Normalität. Zudem erreichen uns auch Rückmeldungen von Kinder- und
Jugendärzten, die zunehmend deutlich darauf hinweisen, dass Kinder und Jugendliche nur in absoluten Ausnahmefällen schwere
Verläufe haben und sich daher etwa für eine Reduktion anlassloser Tests aussprechen“, sagt Kultusministerin Theresa
Schopper und fügt an: „Wir planen ein behutsames und schrittweises Lockern, und wollen daher das Testregime an unseren Schulen
und Kitas anpassen.“ Und Sozialminister Manne Lucha ergänzt: „Die Lockerungen an Schulen und Kitas gehen Hand in Hand mit
Erleichterungen auch in anderen Bereichen. Die Pandemie ist aber noch nicht vorüber. Auch im Bereich Schule und Betreuung gilt es
deshalb, mit Vorsicht vorzugehen. Deswegen werden wir in Zukunft eine zweimalige Reihentestung in unseren Einrichtungen vorsehen. Vieles
wäre einfacher, wenn die geplanten Bundesregelungen verständliche Vorgaben machen würden, was eine Basis-Maßnahme ist
und was nicht. Dass wir einerseits weiter Testungen durchführen können, andererseits aber bezüglich der Masken in
Innenräumen als Länder nicht entscheidungsbefugt sein sollen, versteht niemand."
Für abschließende Entscheidungen zu den künftigen Maßnahmen ist die Landesregierung aber auf die finalen
Beschlüsse auf Bundesebene angewiesen, damit klar ist, wofür eine rechtliche Ermächtigung vorliegt. Gleiches gilt für
weitere Sicherungsmaßnahmen wie die Maskenpflicht, die – anders als die Testungen an Schulen und Kitas – im aktuellen von
der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf nicht mehr ohne Weiteres für Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich ist.
Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz müssen nun aber erst einmal von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, derzeit
läuft das parlamentarische Verfahren, das noch Änderungen hervorbringen kann. Erst danach kann das Land seine Verordnungen
hierfür anpassen. Das Kultusministerium wird die Einrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich informieren, sobald
abschließende Informationen vorliegen.
Weitere Informationen
Die Regelungen von der Befreiung für die Testungen sollen beibehalten werden, demnach sind Quarantäne-Befreite auch von den Testungen befreit. Es ist allerdings sichergestellt, dass diese Personen vom freiwilligen Angebot von zwei Tests pro Woche weiterhin Gebrauch machen können.