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Corona

Zwischenstand bei Förderung von mobilen Raumluftfiltern

Insgesamt 70 Millionen Euro stellt das Land zur Verfügung, um die Träger von Schulen und Kitas bei der Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren zu unterstützen. „Die Förderung ist sehr gut angelaufen. Dass sich viele Träger bereits so früh gemeldet haben, zeigt, dass sie aktiv sind und rasch Geräte an die Schulen bringen wollen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. 

Insgesamt 70 Millionen Euro stellt das Land zur Verfügung, um die Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren zu unterstützen. Die Mittel verteilen sich auf bis zu 60 Millionen Euro für Schulen und etwa 10 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen. Die Vergabe der Mittel erfolgt dabei in drei Meldezeiträumen, von denen der erste Meldezeitraum am vergangenen Freitag (20. August) abgelaufen ist. Bis zum Meldeschluss haben sich 877 Träger von Schulen und Kitas auf dem dafür eingerichteten Portal gemeldet und Meldungen mit einem Volumen von etwa 41,5 Millionen Euro eingereicht. Rechnerisch folgt daraus eine Gesamtinvestition von Land und Trägern in Höhe von 83 Millionen Euro, das Land fördert die Anschaffungen mit 50 Prozent. Im ersten Meldezeitraum werden feste Zusagen bei mobilen Raumluftfiltergeräten prioritär für Räumlichkeiten vergeben, die nur eingeschränkt belüftbar sind.

Kultusministerin Theresa Schopper begrüßt das große Engagement der Schul- und Kitaträger: „Die Förderung ist sehr gut angelaufen. Fast 900 Träger haben sich bereits gemeldet und Fördermittel angefragt. Dass sich viele Träger so früh gemeldet haben, zeigt, dass sie schon aktiv geworden sind und dass es auch ihr Anliegen ist, rasch Filtergeräte an die Schulen zu bringen.“ Sie ergänzt: „Damit können nun die Klassenzimmer schnell ausgestattet werden, die nicht so gut belüftet werden können.“

13,4 Millionen Euro Förderung für eingeschränkt belüftbare Räume

Die Meldungen in Höhe von etwa 41,5 Millionen Euro verteilen sich dabei auf die Kindertageseinrichtungen und Schulen. Für Schulen haben die Träger einen Mittelbedarf in Höhe von etwa 29,8 Millionen Euro gemeldet, für die Kindertageseinrichtungen in Höhe von etwa 11,7 Millionen Euro. Die Mittel verteilen sich dabei auf die verschiedenen Förderkategorien wie folgt:

  • Mittelbedarf für eingeschränkt belüftbare Räumlichkeiten: 13,4 Millionen Euro
  • Mittelbedarf für CO2-Sensoren: 4,6 Millionen Euro
  • Mittelbedarf für nicht-eingeschränkt belüftbare Räumlichkeiten, die von Kindern unter 12 Jahren genutzt werden: 23,5 Millionen Euro

In den ersten beiden Meldezeiträumen werden die Mittel für eingeschränkt belüftbare Räume priorisiert und die Mittel entsprechend der Rückmeldungen der Träger reserviert. Meldungen zu CO2-Sensoren konnten ebenfalls am Ende des ersten Meldezeitraums ergänzend berücksichtigt werden. Mittelbedarfe für die Förderung von Raumluftfiltern in nicht-eingeschränkt belüftbaren Räumen werden hingegen im ersten Meldezeitraum nicht direkt reserviert, diese werden am Ende des zweiten Meldezeitraumes nachrangig berücksichtigt. Da ein Teil der Meldungen der Träger für Kindertageseinrichtungen auf die letztere Kategorie, Raumluftfilter in nicht-eingeschränkt belüftbaren Räumen, entfällt, können Träger für Kindertageseinrichtungen auch in den kommenden Meldezeiträumen noch Meldungen für Kitas abgeben.

Zweiter Meldezeitraum läuft bis zum 16. September

Der zweite Meldezeitraum hat am 23. August begonnen und läuft bis zum 16. September. In diesem werden wiederum Meldungen für eingeschränkt belüftbare Räume priorisiert. Danach werden die Meldungen für CO2-Sensoren berücksichtigt und danach dann Meldungen für nicht-eingeschränkt belüftbare Räume. Der letzte Meldezeitraum, der am 20. September beginnt und am 20. Dezember 2021 endet, ist dann ein offenes Verfahren, ein so genanntes Windhundverfahren, in dem alle Meldungen zum Zug kommen, solange Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen.

Außer den Fördermitteln des Landes sollen bald auch Fördermittel des Bundes ergänzend zur Verfügung stehen.  Der Bund will dazu mit den Ländern in Kürze eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abschließen. Von den 200 Millionen Euro, die der Bund bereitstellen will, entfallen nach Königsteiner Schlüssel etwa 26 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Dann stehen weitere Mittel zur Förderung zur Verfügung, die in das jetzige Förderprogramm eingespeist werden. 

Weitere Informationen

Alle Informationen zum Förderprogramm sind unter www.km-bw.de/luftfilter abrufbar. 

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