Für das gesamte Feld der Beratung und Unterstützung von jungen Menschen mit
Beeinträchtigungen, Benachteiligungen, Behinderung oder chronischen Erkrankungen sowie der inklusiven Bildung und Ausbildung an
beruflichen Schulen halten die Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter sowie das Zentrum für Schulqualität
und Lehrerbildung (ZSL) ein umfangreiches und differenziertes Unterstützungssystem vor.
Im breit gefächerten beruflichen Schulwesen hat sich dieses Unterstützungssystem in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess
etabliert. Unterschiedliche externe Kooperationspartner (z.B. Integrationsfachdienste, Agentur für Arbeit, Handwerkskammer und
Industrie und Handelskammer) sind darin ebenso eingebunden wie vielfältige aus dem schulischen System gewachsene
Unterstützungsteams und Ansprechpersonen. Die Beteiligten stehen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dem jungen Menschen mit deutlichem
Unterstützungsbedarf auf Anfrage zur Seite und begleiten ihn beim Übergang ins berufliche Schulwesen und während der
schulischen Bildung und Ausbildung.
Die bei den regionalen Arbeitsstellen für Kooperation mitarbeitenden Lehrkräfte aus den beruflichen Schulen haben die Aufgabe der Beratung, Bereitstellung von Informationen, Vermittlung von Ansprechpartnern, Erweiterung der Netzwerkstrukturen, Vernetzung von schulischen und außerschulischen Diensten sowie des Initiierens von Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitskreisen für die beruflichen Schulen im Einzugsgebiet.
Die Vertreter der ASKO für den beruflichen Bereich haben ihre Tätigkeit im Schuljahr 2010/2011 an allen 21 Staatlichen Schulämtern begonnen. Im Schuljahr 2014/2015 wurde die Einsatzzeit der beruflichen Lehrkräfte an den Arbeitsstellen für Kooperation von bislang zwei auf fünf Lehrerwochenstunden erhöht.
Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden Sonderpädagogische Dienste an den beruflichen Schulen eingerichtet und jährlich in der Fläche weiter ausgebaut. Für den Sonderpädagogischen Dienst haben die betreffenden beruflichen Schulen - eventuell in Kooperation mit anderen Schulen eines Berufsschulzentrums oder mit nahe gelegenen beruflichen Schulen - eine Sonderschullehrkraft eingestellt. Ein flächendeckender Ausbau ist geplant.
Die Lehrkräfte des Sonderpädagogischen Dienstes an beruflichen Schulen bringen ihre sonderpädagogischen Kompetenzen in den Bereich der beruflichen Schulen ein. Sie leisten eine qualifizierte Lernstands- und Bedarfsdiagnostik von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf, erstellen eine zielgerichtete individuelle Förderplanung, beraten Lehrkräfte hinsichtlich passgenauer Fördermaßnahmen im Unterricht, unterstützen die Erstellung von differenzierten Materialien und führen schulinterne Fortbildungen durch.
An vielen Schulen wurde der Sonderpädagogische Dienst im Rahmen der Enquete-Handlungsempfehlung "Individuelle Unterstützungssysteme in der Berufsschule" eingeführt. Hier steht die Berufsschule als Wirkungsort im Mittelpunkt.
Zur Unterstützung der Schulen werden an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen) Technische Lehrkräfte aus hauswirtschaftlichen und gewerblichen Schulen mit einem Zusatzmodul Sonderpädagogik für den Einsatz in BVE/KOBV-Klassen (Berufsvorbereitende Einrichtung/Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) oder anderen berufsvorbereitenden Bildungsgängen weiterqualifiziert.
Während der Schulung absolvieren die Lehrkräfte u.a. Praktika an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und gewinnen Einblick in das sonderpädagogische Tätigkeitsfeld (z.B. sonderpädagogische Aspekte bei der Unterrichtsplanung, Beratungsgespräche, Elterngespräche, behindertenspezifische Aspekte, Freizeitangebote, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern u.a.).
Im Schuljahr 2013/2014 wurden 26 Lehrkräfte zu Fortbildnern mit dem Focus auf inklusives Lernen und Arbeiten an beruflichen Schulen qualifiziert, die im Schuljahr 2014/2015 ihre Arbeit aufgenommen haben. In den vier Regierungsbezirken bilden diese Lehrkräfte jeweils Teams aus einem/einer Fachberater/in Unterrichtsentwicklung, einem/einer Fachberater/in Schulentwicklung und einem/einer Mitarbeiter/in Arbeitsstelle Kooperation. Mit ihrer Tätigkeit tragen sie Kenntnisse und Kompetenzen über die Voraussetzungen für inklusives Lernen, die Schritte zu einer inklusiven Lernzeitgestaltung und die Verfahrensabläufe auf dem Weg zu einer inklusiven Schule in die Lehrerkollegien und die Schulleitungen vor Ort. Sie sind auch Ansprechpartner bei Fragen zur Nutzung des Kompetenzinventars und zur Durchführung von Berufswegekonferenzen.
Im Schuljahr 2014/2015 wurden Sonderschullehrkräfte oder in der Sache erfahrene Berufsschullehrkräfte zu Autismusbeauftragten für die beruflichen Schulen qualifiziert und erhielten hierbei umfangreiche Fortbildungen in Bezug auf die Aspekte der Autismus-Spektrum-Störung, die spezifischen Fördermöglichkeiten, die methodischen und didaktischen Fragestellungen sowie zum Nachteilsausgleich. Sie nahmen im Schuljahr 2015/2016 ihre Arbeit an den Staatlichen Schulämtern auf.
Sie informieren und beraten zum einen die Lehrkräfte und Schulen, die Schüler mit autistischen Verhaltensweisen unterrichten.
Zum anderen beraten sie autistische Schülerinnen und Schüler und deren Eltern bei z.B. Lernortfragen, bei außerschulischen Unterstützungsangeboten, der Beantragung von Hilfemaßnahmen wie zum Beispiel einer Schulbegleitung.
An der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahme können Sonderpädagogen im Sonderpädagogischen Dienst an beruflichen Schulen teilnehmen.
Die Durchführung erfolgt in Kooperation zwischen den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Bereich Berufliche Schulen (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Weingarten) und den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Bereich Sonderpädagogik (Stuttgart, Freiburg, Heidelberg) in Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen, an denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterrichten.