Navigation überspringen

Berufliche Schulen

Berufsfachschule für Sozialpflege – Schwerpunkt: Alltagsbetreuung (2BFSPT)

Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin“ beziehungsweise zum „Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer“ vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die begleitende Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarfen bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes.

Die Ausbildung befähigt dazu, in Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens, der Altenhilfe und der Behindertenhilfe, in Wohngruppen und im häuslichen Bereich pflege- und betreuungsbedürftige Menschen aller Altersgruppen bei Alltagsverrichtungen unter Anleitung einer Fachkraft qualifiziert zu unterstützen und zu begleiten. Die Ausbildung trägt dazu bei, fachtheoretische Kenntnisse und Fertigkeiten mit Sozialkompetenzen zu verknüpfen und auf dieser Grundlage zu handeln.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin" / "Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer" erworben wird. Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit bestandener Abschlussprüfung.

Voraussetzungen

  1. ein Vertrag mit einer von der Schule als geeignet angesehenen Einrichtung über die praktische Ausbildung in der Alltagsbetreuung,
  2. der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch Vorlage eines an einer deutschen Schule erworbenen Zeugnisses oder in anderer geeigneter Weise und
  3. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein (amts-) ärztliches Zeugnis.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils nach Absprache der Schule mit den Trägern der an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Sie umfasst drei Tage je Unterrichtswoche. Sie kann auch in Praxisblöcken durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler ist nach einem Plan auszubilden, der zu Beginn der jeweiligen Ausbildung von der Schule mit der Einrichtung abgestimmt wird.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.