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FAQ Antragsstellung KiFaZ

Das Antragsverfahren für das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist über ein Online-Portal möglich. Nachfolgend finden Sie Antworten auf mögliche Fragen zum Antragsverfahren.

Was sind die Vorteile des digitalen Antragsverfahrens?

Mit dem digitalen Antragsverfahren möchten wir Ihnen die Antragsstellung erleichtern und übersichtlicher gestalten. Hierdurch müssen Sie ihre Stammdaten nur einmal eingeben und diese bei einem Folgeantrag nur dann anpassen, wenn sich etwas geändert hat. Den aktuellen Stand Ihres Antrags können Sie jederzeit einsehen. Sobald sich der Status Ihres Antrags ändert, werden Sie zusätzlich per E-Mail informiert. Zudem haben sie alle Unterlagen gebündelt in Ihrem Account.

Welche Einrichtungen sind förderfähig?

Förderfähig sind ausschließlich Kindertageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII, die sich zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelt haben oder weiterentwickeln werden. Nicht förderfähig sind andere Einrichtungen wie z.B. Familien-, Mütter- und Nachbarschaftszentren sowie Mehrgenerationenhäuser, auch dann nicht, wenn diese mit einer Kindertageseinrichtung kooperieren.
Anträge können nur von Einrichtungen gestellt werden, die für die Maßnahme der Weiterentwicklung zu einem Kinder- und Familienzentrum keine Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg beantragen werden, beantragt haben oder bewilligt bekamen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Der Antrag ist vom Träger der Kindertageseinrichtung zu stellen, im Idealfall gemeinsam mit der Leitung der Kindertageseinrichtung.

Wie und bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

Die Förderung bezieht sich auf das Kalenderjahr, die Antragsfrist ist dabei immer der 1. Februar. Den Zugang zum Portal finden unter Kinder- und Familienzentren und www.kifaz-bw.de w.de.

Wie können Sie einen Account anlegen?

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie zunächst einen Account anlegen. Dafür geben Sie Ihre Stammdaten (Name, Adresse, Ansprechperson), die Stammdaten des Trägers (Name, Adresse, Ansprechperson) sowie Nummer und Datum der Betriebserlaubnis an.
Pro Einrichtung, für die eine Landesförderung beantragt wird, gibt es einen Account. Der Account kann vom Träger oder der Einrichtung erstellt werden. Der angelegte Account wird von Träger und Kindertageseinrichtung gemeinsam für die Antragstellung genutzt. Teilen Sie daher bitte die Zugangsdaten für diesen Account mit der Kita oder dem Träger.
Pro Account benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Sollten Sie also als Träger für mehrere Kitas einen Antrag stellen wollen, empfehlen wir Ihnen, dass die E-Mail-Adresse der Kita genutzt wird, um den Account zu erstellen.

Wie verifizieren Sie ihren Account?

Im Laufe der Accounterstellung und des Antragverfahrens müssen Sie drei E-Mail-Adressen angeben: eine E-Mail-Adresse für den Account, eine für die Kontaktdaten der Kita und eine für die Kontaktdaten des Trägers. Theoretisch können Sie dafür auch die gleiche E-Mail-Adresse nutzen. Bitte beachten Sie, dass pro Account nur eine E-Mail-Adresse genutzt werden kann.
Nachdem Sie einen Account mit Ihren Daten angelegt haben, wird an die Account-Adresse, die Kita-Adresse und die Trägeradresse eine E-Mail verschickt, die von den Empfängern bestätigt werden muss. Erst dann kann der Antrag abgeschickt werden.

Welche Anträge werden über das Portal erstellt?

Sowohl Erstanträge als auch Folgeanträge werden über das Portal gestellt.

Muss der Antrag noch ausgedruckt werden?

Ja, der Antrag muss vom Träger unterschrieben und gestempelt werden. Dafür ist es notwendig, dass dieser ausgedruckt und dann als Scan wieder hochgeladen wird. Die Unterschrift des Trägers ist eine rechtliche Vorgabe.

Wo finden Sie die Förderbedingungen?

Die Förderbedingungen finden Sie hier auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Wo finden Sie die Formulare für den Antrag?

Für die Antragstellung gibt es keine Einzelformulare. Nach Anlage des Accounts bzw. Login kann diese im Online-Portal erfolgen. Lediglich die am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse ist bei einer Erstbeantragung als PDF hochzuladen.

Welche Informationen benötigen Sie für einen Erstantrag?

Wenn Sie zum ersten Mal den Förderantrag ausfüllen, beschreiben Sie ihre Ziele und Maßnahmen der Weiterentwicklung in folgenden Entwicklungsbereichen

  • Bedarfsorientierte Angebote für Kinder und ihre Familien der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung
  • Öffnung in den Sozialraum durch den Ausbau von Kooperationen und Aufbau von Netzwerken
  • Elternbeteiligung
  • Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes
  • Einbindung des Teams
  • Qualifikation des Teams
  • Qualitätssicherung
  • Sonstiges

Außerdem machen Sie Angaben zur Kostenplanung und Finanzierung und reichen eine am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse ein.

Was ist eine Bedarfsanalyse?

In der Bedarfsanalyse sollen die wahrgenommenen oder abgefragten Bedarfe der Familien, deren Kinder Ihre Einrichtung besuchen, dargestellt werden. Beschreiben Sie, wie die Situation der Familien in Ihrer Einrichtung ist und nutzen Sie dazu gerne auch statistische Daten. Welche Angebote und Kooperationen bestehen bereits oder sind geplant? Wie ist die Situation im Stadtteil oder in der Gemeinde und welche Rolle/ Funktion soll das Kinder- und Familienzentrum dabei für Ihre Familien einnehmen?
Die Bedarfsanalyse soll zum einen den „Status quo“ darstellen und zum anderen begründen, warum eine Weiterentwicklung zum Kinder- und Familienzentrum für die Kindertageseinrichtung sinnvoll bzw. notwendig ist. Die Bedarfsanalyse sollte die genannten Punkte kurz und prägnant darstellen und ca. 1-2 Seiten umfassen.

Welche Antragsschritte umfasst ein Folgeantrag?

Zusätzlich zur Meilenstein- und Kostenplanung füllen Sie bei der Antragstellung im Online-Portal auch einen Sachstandsbericht aus. Einrichtungen, die bereits vier Jahre lang eine Förderung erhalten haben, reichen ausschließlich den abschließenden Sachstandsbericht ein.

Identifikationsnachweis

Damit die Fördermittel an den Träger ausgezahlt werden können, benötigt die L-Bank einen Identifikationsnachweis des Trägers. Dieser umfasst:

  • Für Natürliche Personen: eine gültige Ausweiskopie
  • Für Kommunen: eine gültige Ausweiskopie der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, falls abweichend, zusätzlich eine gültige Ausweiskopie der handelnden Person,
  • Bei sonstigen Rechtsformen: Gründungs- oder Registerdokumente sowie eine gültige Ausweiskopie eines Vertretungsberechtigten, falls abweichend, zusätzlich eine gültige Ausweiskopie der handelnden Person.

Nachdem Sie den unterschriebenen und gestempelten Antrag im Portal hochgeladen haben, wird die L-Bank den entsprechenden Nachweis bei Ihnen anfordern.

Digitale Antragsstellung Schritt für Schritt:

1. Accounterstellung

Pro Einrichtung, für die die Landesförderung beantragt wird, gibt es einen Account. Beachten Sie bitte, dass der angelegte Account von Träger und Kindertageseinrichtung gemeinsam für die Antragstellung zu nutzen ist. Bitte teilen Sie die Zugangsdaten für diesen Account mit Kita/Träger.
Folgende Informationen benötigen Sie:

  • Angaben zum Träger (Name der juristischen Person, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kundennummer der L-Bank (sofern vorhanden)
  • Bankverbindung des Trägers
  • Angaben zur Kita (Name der Kita, Adresse, Regierungsbezirk, Landkreis, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Name der Leitung, die die Leitungszeit des Förderprogramms für Leitung und Koordination KiFaZ erhalten soll.
  • Angaben zur Betriebserlaubnis (Datum und Nummer)

2. Träger/Kita erstellt den Antrag

Hier werden folgende Angaben gemacht:

  • Eine am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse (wird als Anlage im Portal hochgeladen)
  • Ziele der Weiterentwicklung in folgenden Entwicklungsbereichen:
  • Bedarfsorientierte Angebote für Kinder und ihre Familien der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung
  • Öffnung in den Sozialraum durch den Ausbau von Kooperationen und Aufbau von Netzwerken
  • Elternbeteiligung
  • Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes
  • Einbindung des Teams
  • Qualifikation des Teams
  • Qualitätssicherung
  • Sonstiges
  • Angaben zu Kostenplanung und Finanzierung

3. Träger sendet den Antrag an das Ministerium (digital), dabei gibt er Erklärungen zu folgenden Punkten ab:

  • In der Einrichtung werden die aktuellen Vorgaben des SGB VIII umgesetzt.
  • Die pädagogische Arbeit basiert auf dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung BW.
  • Eine langfristige finanzielle und personelle Verantwortung ist durch den Träger gesichert. Es wird bestätigt, dass die vorstehenden und in den Anlagen zu diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Es ist bekannt, dass falsche Angaben die Rückforderung des bewilligten Zuschusses zur Folge haben können. Änderungen und Abweichungen vom Antrag sind der L-Bank unverzüglich mitzuteilen.
  • Es wird bestätigt, dass der Qualitätsrahmen und die Förderrichtlinien zum Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ (Stand September 2021) und die ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung) beachtet werden.
  • Es wird bestätigt, dass für die Förderung der Weiterentwicklung von der Kindertageseinrichtung zum Kinder- und Familienzentrum keine Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg und – außer den vorstehend und in den Anlagen angegebenen Finanzierungsmitteln – keine weiteren Zuwendungen beantragt wurden, werden oder bewilligt sind.
  • Die Gesamtausgaben des Antragstellers (institutionell und auf Projekte bezogen) werden nicht überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten.
  • Die Zuwendung wird wirtschaftlich und sparsam verwendet (Ziffer 1.1 ANBest-P).
  • Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen.

4. Ministerium erhält den Antrag (digital)

5. Antrag wird als förderberechtigt geprüft, abgelehnt oder zur Korrektur an die Antragstellerin oder den Antragsteller zurückgeschickt

6. Die Antragstellerin oder der Antragssteller wird per Mail aufgefordert, den kompletten Antrag auszudrucken

7. Der Träger muss den ausgedruckten Antrag unterschreiben, stempeln und als Scan im Portal hochladen

8. Die Antragstellerin oder der Antragssteller wird von der L-Bank aufgefordert, einen Identifikationsnachweis einzureichen

9. Alle hinterlegten E-Mail-Adressen erhalten eine Nachricht über den aktuellen Antragsstatus

10. Der Träger erhält die offizielle Verbescheidung per Post von der L-Bank

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