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Stellungnahme zur Gründung des Trägervereins für eine Anlaufstelle Safe Sport 

Die Sportministerinnen und -minister der Länder sitzen um einen Tisch bei einer Konferenz in Rheiland-Pfalz
Bund und Länder haben am 3. November gemeinsam eine Anlaufstelle gegründet, die Ansprechstelle für Betroffene von Gewalt im Sport sein soll. Sportministerin Theresa Schopper unterstützt die Einrichtung der Anlaufstelle: "Gewalt hat im Sport nichts zu suchen. Mit der neuen Anlaufstelle vernetzen wir die wichtigen Hilfsangebote nun auch bundesweit."

Bund und Länder haben heute gemeinsam mit Athleten- und Betroffenen-Vertretern den Verein „Safe Sport – Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport“ gegründet. Zweck des Vereins und der dazugehörigen Anlaufstelle ist die Förderung eines gewaltfreien Sports, indem Opfern und Betroffenen Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt sowie die Rahmenbedingungen für Sportlerinnen und Sportler beim Training und Wettkampf verbessert werden. Die Ansprechstelle soll Betroffene im Leistungs- und Breitensport unterstützen, beraten und bei Bedarf an weitere Stellen vermitteln. So stellt die Stelle etwa psychologische und/oder juristische Erstberatung zur Verfügung. Sie soll allen Sportlerinnen und Sportlern im Breiten- wie im Leistungssport sowie Trainerinnen und Trainern und Ehrenamtlichen offenstehen.

„Gewalt hat im Sport nichts zu suchen – egal ob körperlich, psychisch oder sexualisiert. Alle Sportlerinnen und Sportler, insbesondere Kinder und Jugendliche, sollten wohlbehütet und gewaltfrei Sport ausüben können. Im Spitzen- wie im Breitensport. Das müssen wir gemeinsam gewährleisten“, sagt Sportministerin Theresa Schopper und fügt an: „Wir haben bereits viele Angebote und Hilfestellungen in Baden-Württemberg, und ich danke allen herzlich für ihr Engagement. Mit der neuen Anlaufstelle vernetzen wir die wichtigen Hilfsangebote nun auch bundesweit und bieten Betroffenen damit ein weitere Unterstützung. Hilfe kann es im Falle von Gewalt nicht genug geben – und Baden-Württemberg ist dem Trägerverein gerne beigetreten, um Opfern zu helfen.“ 

Mit der neuen Anlaufstelle wollen alle Akteure auch dazu beitragen, strukturelle und kulturelle Defizite zu überwinden sowie Rahmenbedingungen für einen regelkonformen sowie sowohl körperlich als auch emotional gewaltfreien Sport zu schaffen. Die Ansprechstelle soll zum 1. Januar 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Die Kosten werden im ersten Jahr vollumfänglich vom Bund übernommen. Die Verteilung des Länderanteils (150.000 Euro/Jahr) in den Folgejahren erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, auf Baden-Württemberg entfallen damit aktuell knapp 20.000 Euro pro Jahr. 

Das Land hat bei diesem wichtigen Thema aber bereits davor finanziell unterstützt, so bewilligt das Sportministerium etwa seit 2019 im Breiten-,  Freizeit- und Leistungssport sowie bei den Sportschulen Mittel im Kampf gegen Gewalt im Sport.

Weitere Informationen

Neue Anlaufstelle:

  • Ausgehend von dem öffentlichen Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“ der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im Oktober 2020 haben sich alle relevanten Akteure des Sports in Deutschland dafür ausgesprochen, Betroffenen von sexualisierter und interpersonaler Gewalt Hilfe zukommen zu lassen.
  • Das Bundesinnenministerium hat dazu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die ergeben hat, dass in Deutschland Bedarf an einer zentralen Ansprechstelle besteht. Die Sportministerkonferenz der Länder (SMK) hat sich ausgehend davon für die Einrichtung einer unabhängigen Ansprechstelle ausgesprochen und bereit erklärt, sich unter der Federführung des Bundes am Prozess zur Schaffung der Ansprechstelle zu beteiligen.
  • Der Verein ist am Nachmittag des 3. November gegründet worden.

Bestehende Maßnahmen:

  • Die Sportorganisationen haben umfassende Präventionskonzepte entwickelt und implementiert sowie Ansprechpersonen installiert, die mit Fachberatungsstellen zusammenarbeiten, um von Gewalt betroffenen Sportlerinnen und Sportlern entsprechende Hilfe zukommen zu lassen.  Diese Präventions- sowie Interventionsmaßnahmen zu Gewalt im Sport werden seit 2019 mit Landesmitteln unterstützt. Mit der Inanspruchnahme dieser Mittel muss die jeweilige Organisation (Landessportverband Baden-Württemberg [LSV], baden-württembergische Sportbünde und Sportfachverbände) ein Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch entwickeln sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennen. So gibt es etwa beim LSV, bei den Sportbünden und auch an Olympiastützpunkten Ansprech- und Vertrauenspersonen, die im Bedarfsfall informieren, beraten und Hilfe veranlassen. Außerdem informiert der LSV auf seiner Website zum sportunabhängigen Hilfsportal und zum „Hilfetelefon sexueller Missbrauch“ und stellt entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung.
  • Athleten Deutschland e. V., die unabhängige und professionelle Interessensvertretung von deutschen Kaderathletinnen und Kaderathleten, hat im Dezember 2021 davon unabhängig mit dem Aufbau einer Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt und Missbrauch im Spitzensport begonnen. Diese Anlaufstelle bietet betroffenen Bundeskaderathletinnen und -athleten psychosoziale und rechtliche Erstberatung. Der Aufbau eines damit einhergehenden Netzwerks, das Hilfesuchenden auch nach dem Erstkontakt mit unterstützenden Einrichtungen Begleitung und professionelle Unterstützung bereitstellt, schreitet voran. Diese Anlaufstelle wurde unter Einbindung von Betroffenen sowie Fachleuten aufgebaut. Bei der Gestaltung der Prozesse stehen die Wahlfreiheit der Betroffenen, die Gewährleistung von Anonymität und die Einhaltung des Datenschutzes im Vordergrund.
  • Auch das Angebot sowie die Nachfrage nach Bildungsmaßnahmen zum Thema „Gewalt im Sport“ ist im organsierten Sport in den vergangenen Jahren stark angestiegen. So finden regelmäßig Veranstaltungen zu Verbands- und Vereinsberatung, Sensibilisierungen sowie Schulungen im Freizeit- und Breitensport statt. Es gibt hauptamtliche Personen in den regionalen Sportjugenden, die sich explizit mit der Thematik Prävention von sexualisierter Gewalt (PSG) befassen. Diese arbeiten mit externen, unabhängigen Fachberatungsstellen zusammen. Darüber hinaus finden Schulungen vor Ort mit unterschiedlichen Modulen (Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz, Sensibilisierung, Informationen zur Erstellung einen Präventions- und Schutzkonzeptes, Qualifizierung für (Kinder-)Schutzbeauftragte) statt.
    • Im Bereich des Württembergischen Sportbunds (WLSB) finden jährlich Vor-Ort-Schulungen statt, dazu kommen individuelle telefonische Beratungsgespräche sowie die Aktion „Kinderschutzgebiet“. Hierbei handelt es sich um Ansprechpersonen insbesondere für Kinder und Jugendliche zum Thema „Gewalt“ in Vereinen.
    • In der Zuständigkeit des Badischen Sportbund Nord (BSB Nord) finden jährlich Schulungen bei Vereinen und Verbänden sowie die Aktion „Jugendfreundlicher Sportverein“ (Zertifizierungsmaßnahme der Badischen Sportjugend, die ein achtsames, zugängliches und wertschätzendes Vereinsklima auszeichnet) statt.
    • Dies gilt ebenso im Bereich des Badischen Sportbunds Freiburg (BSB Freiburg).
    • Darüber hinaus ist der Themenblock PSG Teil der Übungsleiterausbildung in Form einer Sensibilisierungsmaßnahme. Bei den Freiwilligendiensten im Sport (z. B. FSJ Schule und Sport) wird bereits im Einführungsseminar das Schutzkonzept des LSV zur Gewaltprävention unterrichtet. Zudem sind alle Angestellten des LSV (Geschäftsstelle, Olympiastützpunkte, Trainerinnen und Trainer) verpflichtet, an einer entsprechenden Sensibilisierungsschulung teilzunehmen. Weitere Infos zu LSV-Maßnahmen finden Sie hier.

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