Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, die auch beim Land Baden-Württemberg angestellt sind, erhalten in diesem Jahr eine Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro. Lehrkräfte, die an Privatschulen tätig sind, sind davon ausgenommen, da sie nicht vom Land beschäftigt werden, sondern von den Privatschulträgern. Die Zahlung einer Prämie obliegt deshalb den jeweiligen Trägern als Arbeitgeber. Damit auch die Privatschulen den Lehrkräften eine Prämie zahlen können, unterstützt das Land die Privatschulen dabei finanziell.
„Nicht nur an den öffentlichen Schulen im Land, auch an den etwa 470 Privatschulen im Land wurde und wird in der Pandemie
tolle Arbeit geleistet. Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt, dass auch diese Lehrerinnen und Lehrer von einer Corona-Prämie
profitieren können“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Ihr Ministerkollege, Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, ergänzt:
„Uns ist wichtig, dass die Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen in diesen herausfordernden Zeiten die gleiche Wertschätzung
erfahren wie diejenigen, die beim Land angestellt sind. Gerne unterstützen wir die Privatschulen dabei, dass sie das Engagement der
Lehrkräfte honorieren können.“
Spitzabgerechnete und kopfsatzabgerechnete Privatschulen
Bei den Privatschulträgern gibt es Schulen, die spitz abgerechnet werden und solche, die einen sogenannten Kopfsatz erhalten.
Privatschulen, die spitz abgerechnet werden, erhalten die tatsächlichen Ausgaben erstattet. Sie können den Lehrerinnen und
Lehrern eine Corona-Prämie ausbezahlen, die das Land dann auch entsprechend als Kosten für das Lehrpersonal erstattet.
Privatschulen, die mit Kopfsätzen bezuschusst werden, erhalten einen Betrag von 80 Prozent der Kosten, die für einen Schüler
bzw. eine Schülerin im öffentlichen Schulsystem anfallen. Damit die Privatschulen ihren Lehrkräften auch eine Prämie
zahlen können, haben sich das Finanzministerium und das Kultusministerium darauf geeinigt, dass die Prämie, die das Land
Lehrerinnen und Lehrern an den öffentlichen Schulen im Jahr 2022 zahlt, einmalig in die Berechnung der Kosten für die
Schülerinnen und Schüler einfließt.
Damit können die kopfsatzbezuschussten Privatschulen ihren Lehrerinnen und Lehrern auch eine Corona-Prämie zahlen und erhalten
vom Land einen einmalig erhöhten Zuschussbetrag ausbezahlt, den sie nach Umsetzung des sogenannten Landtagsberichts Anfang des Jahres
2023, also nachträglich erhalten. Die weiteren Details zur Abwicklung werden Finanz- und Kultusministerium gemeinsam besprechen und
die Träger der Privatschulen darüber informieren.
Weitere Informationen
Die steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro erhalten die Lehrerinnen und Lehrer im öffentlichen Schuldienst spätestens mit den Bezügen für den Monat März.