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Corona

Förderrichtlinie für mobile Luftfilter und CO2-Sensoren veröffentlicht

Mit 70 Millionen Euro fördert das Land die Anschaffung von mobilen Luftfiltern und CO2-Sensoren. Diese können dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in Schulen und in Kindertageseinrichtungen so gering wie möglich zu halten. "Die Luftfilter bilden vor allem in eingeschränkt belüftbaren Räumen einen weiteren Sicherheitszaun, um den Präsenzbetrieb sicherer zu machen", sagt Kultusministerin Schopper.

Das Land hat jüngst beschlossen, die öffentlichen und freien Träger unserer Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren erneut zu unterstützen. Nach dem 40-Millionen-Programm aus dem vergangenen Jahr, mit dem in Schulen u.a. auch in raumlufthygienische Maßnahmen zur Gesunderhaltung, insbesondere in Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren investiert werden konnte, umfasst das Förderprogramm nun ein Gesamtvolumen von 70 Millionen Euro. Die zugehörige Förderrichtlinie ist heute (6. August) veröffentlicht worden und tritt damit morgen in Kraft. Darüber haben wir die Schulen, Träger der Kindertageseinrichtungen, Kommunalen Landesverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Baden-Württemberg bereits informiert. 

Diese Förderung ist neben Impfen, Testen und Masken eine weitere Maßnahme im Rahmen der differenzierten präventiven Strategie des Landes, um das Infektionsgeschehen in Schulen und Kindertageseinrichtungen so gering wie möglich zu halten. „Nach wie vor ist intensives und sachgerechtes Lüften das vorrangige Mittel, um das Infektionsrisiko in Innenräumen zu reduzieren. Das bestätigen uns auch immer wieder die Fachleute“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „CO2-Sensoren und mobile Raumluftfiltergeräte ergänzen diese Maßnahme. Letztere bilden vor allem in eingeschränkt belüftbaren Räumen einen weiteren Sicherheitszaun, um den Präsenzbetrieb sicherer zu machen.“ 

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab Anfang Mai möglich

Zehn der 70 Millionen Euro sind für die Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Das Land trägt die Hälfte der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 Euro gedeckelt ist. Aufgrund des regelmäßigen und engen Austauschs ist den Kommunen unterdessen bereits bekannt, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 1. Mai 2021 ermöglicht wird. Gefördert werden mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen beziehungsweise Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens sowie mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen, wenn sie von Kindern der Klassen eins bis sechs genutzt werden (für diese gibt es noch kein Impfangebot).

Es sind drei Meldezeiträume vorgesehen. Der erste beginnt am kommenden Montag (9. August), wobei die Ausstattung von eingeschränkt belüftbaren Räumen zunächst priorisiert wird. Hierfür werden also Mittel reserviert und eine Reservierungsbestätigung übersandt. Danach werden Meldungen für CO2-Sensoren berücksichtigt. Meldungen der Träger bezüglich Raumluftfiltergeräte für Räume, deren Lüftungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt sind und von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden, werden erst in dem zweiten Meldezeitraum ab dem 23. August 2021 berücksichtigt, wobei weiterhin die anderen Fördertatbestände bevorzugt werden. Mit Beginn des dritten Meldezeitraums ab dem 20. September bis längstens zum 20. Dezember 2021 kommen dann alle Anträge in einem so genannten Windhundverfahren zum Zug, solange Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen.

Förderfähig sind nur Geräte mit Filtertechnologie

Die Träger wickeln die Förderung über die L-Bank ab, und rechnen ihre getätigten Ausgaben ab 1. Dezember 2021 dann auch mit dieser ab. Die Geräte können gekauft, aber auch gemietet oder geleast werden, eine dreijährige Zweckbindung ist dabei Voraussetzung. Förderfähig im Sinne des Förderprogramms des Landes sind ausschließlich mobile Raumluftfiltergeräte mit Filtertechnologie. Dabei muss es sich um HEPA-Filter der Klassen H 13 oder H14 handeln. Die maßgeblichen technischen Details sind in einer Anlage zur Förderrichtlinie zusammengefasst.

Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte zusätzliche Förderung von mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit will das Land in seine Förderung einbeziehen. Dies ist aber erst möglich, sobald hierzu weitere Details und hinreichend verbindliche Vereinbarungen mit dem Bund vorliegen. 

„Unser oberstes Ziel ist ein Präsenzbetrieb für unsere Kinder und Jugendlichen, der so sicher wie möglich ist. Mit diesem weiteren Förderprogramm tragen wir dazu bei“, sagt Ministerin Schopper und betont: „Dies darf unsere anderen Anstrengungen aber keineswegs schmälern. Regelmäßiges Testen, Maskenpflicht oder Hygienepläne sind nach wie vor essentielle Werkzeuge im Kampf gegen das Virus. Zudem bleibt Impfen der stärkste Sicherheitszaun - und hier haben wir immer noch Luft nach oben.“ 

Weitere Informationen

Die Förderrichtlinie ist unter www.km-bw.de/luftfilter abrufbar. Auf dieser Seite finden Sie auch die Schreiben an Schulen, Kitas sowie Schulträger.

Informationen zu den technischen Details, die für die Förderfähigkeit der mobilen Raumluftfiltergeräte maßgeblich sind, können Sie dieser Anlage zur Förderrichtlinie, die das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erarbeitet hat, entnehmen.

Weitere detaillierte Informationen zum Programm und zu den Raumluftfiltergeräten finden Sie auch in unseren dazugehörigen FAQ unter www.km-bw.de/luftfilter.

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