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Digitalisierung

Stellungnahme zur IT-Versorgung der Schulen durch BelWü

Der Betrieb der Landeslösung Moodle ist auch weiterhin sichergestellt.
Beim Dienstleister BelWü gibt es zwingende Veränderungen, welche auch die Schulen betreffen. Die Schulen erhalten jedoch ausreichend Vorlaufzeit, um eigene Homepages und Moodle-Instanzen, die von BelWü betrieben werden umzustellen. Der Betrieb der Landeslösung Moodle sowie der E-Mail-Services ist langfristig sichergestellt.

Seit 1997 versorgt BelWü aufgrund einer Kooperationsvereinbarung des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums die Schulen mit verschiedenen Diensten wie beispielsweise Web-Hosting, E-Mail-Services etc. BelWü ist bei der Universität Stuttgart angesiedelt und wird maßgeblich vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst finanziert und betreibt deshalb verschiedene Dienste für die Hochschulen und Universitäten des Landes. Da die Anforderungen im Rahmen der Konnektivität der Universitäten und Hochschulen auf internationalem Leistungsniveau zunehmen, hat das Wissenschaftsministerium im Jahr 2019 die Entscheidung einer Neuausrichtung für BelWü getroffen. Ausgangspunkt für diese Änderungen sind außerdem veränderte rechtliche Rahmenbedingungen unter anderem im Vergaberecht und im Steuerrecht, die ab 2023 zum Tragen kommen. Diese erschweren die langfristige Bereitstellung von Dienstleistungen von BelWü für Schulen.

„Wir sprechen hier also von zwingenden Veränderungen. Diese resultieren nicht aus einer Initiative des Kultusministeriums und sind auch schon länger bekannt“, sagt ein Sprecher und ergänzt: „Wichtig für die Schulen ist: Moodle und E-Mail-Services stehen weiterhin ohne Einschränkungen zur Verfügung, und es ist ausreichend Zeit für den Übergang - zumal wir die Schulen selbstverständlich eng unterstützen.“ 

BelWü hat vergangene Woche die Ansprechpartner an den Schulen über die nun anstehende Neuausrichtung informiert. Diese Neuausrichtung von BelWü wird nun sukzessive ab dem Herbst 2021 umgesetzt und hat perspektivisch auch Auswirkungen für die Schulen. Für die Schulen ändert sich allerdings unmittelbar nichts. So wird BelWü frühestens ab dem 1. Oktober 2021 bis zum 28. Februar 2023 schrittweise und sukzessive das Hosting von Webauftritten einstellen, was beispielsweise Homepages oder von den Schulen auf eigenem Webspace betriebene Dienste betrifft, sodass die Schulen entsprechende Vorlaufzeit haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BelWü und des Kultusministeriums begleiten und unterstützen die Schulen beim Umzug.

Dienstleistungen wie das Hosting von Webauftritten sind marktüblich und bei diversen Anbietern rechtskonform zu erhalten. Diese müssen einem neuen Dienstleister übertragen werden. Für die Auswahl eines Anbieters und eine entsprechende Beauftragung haben die Schulen mit der nun erfolgten Mitteilung seitens BelWü eine ausreichende Vorlaufzeit. BelWü wird zudem dafür sorgen, dass der Übergangsprozess für die Schulen begleitet wird und ohne Störungen der Verfügbarkeit der Dienste abläuft. Das Wissenschaftsministerium und das Kultusministerium haben für Umzug der Dienste sowie zur Unterstützung der Schulen ein Projekt eingerichtet und zusätzliches Personal bei BelWü aufgebaut, sodass die Schulen beim Umzug der Dienste beraten werden.

Das Kultusministerium weiß um die hohe Qualität der Arbeit beim Dienstleister BelWü, die sich auch in der Situation unmittelbar nach den Schulschließungen im vergangenen Jahr gezeigt hat. Deshalb betreibt BelWü auch die Landeslösung Moodle mit der Verbindung zum Videokonferenztool BigBlueButton. Auch die Landeslösung Moodle mit dem Videokonferenztool BigBlueButton und die von Schulen genutzten E-Mail-Services sind also von den Veränderungen tangiert. Hier besteht für die Schulen allerdings kein Handlungsbedarf. Es ist sichergestellt, dass alle für den Fernunterricht und die Kommunikation der Schulen unerlässlichen Dienste wie E-Mail und das Lernmanagementsystem Moodle in der Landeslösung nötigenfalls bis 2024 sowohl weiterbetrieben als auch weiterentwickelt werden. Danach soll Moodle im Rahmen der Digitalen Bildungsplattform fortgeführt werden. Das Kultusministerium wird hier die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung dieser Dienste treffen und die Schulen Anfang 2022 über den Sachstand informieren.

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