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LÄNDERVEREINBARUNG

Ein starkes Signal für den Bildungsföderalismus

Ein Junge und ein Mädchen sitzen an einem Tisch nebeneinander.
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat die „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ der Kultusministerkonferenz im Landtag vorgestellt. „Mit der Ländervereinbarung haben wir ein konkretes Beispiel für funktionierenden Föderalismus, für Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit erarbeitet“, sagte sie. Die Vereinbarung etabliert gemeinsame Regelungen für eine Vielzahl schulischer Handlungsfelder.

Im Jahr 1964 haben die Länder erstmals länderübergreifende, einheitliche Regelungen für das Schulwesen getroffen. Das „Hamburger Abkommen“ regelte beispielsweise die Notengebung, den Beginn und das Ende des Schuljahres, den Korridor für die Sommerferien, die Fremdsprachenfolge und die Bezeichnung der unterschiedlichen Schularten und ihrer Abschlüsse. Die Länder haben nun in mehrjähriger, intensiver Arbeit diese Vorgaben überarbeitet, aktualisiert und an die Bedingungen von heute angepasst. Das Ergebnis sind gemeinsame Regelungen für eine Vielzahl zentraler schulischer Handlungsfelder, die das Hamburger Abkommen ablösen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat diese im Oktober 2020 als „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ beschlossen.  

„Mit der Ländervereinbarung haben wir ein konkretes Beispiel für einen funktionierenden Föderalismus, für Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit erarbeitet. Die Ländervereinbarung ist daher ein Meilenstein in der Zusammenarbeit der Länder und ein starkes Signal für den Bildungsföderalismus“, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann heute (3. Februar 2021) während der Regierungsinformation im Landtag von Baden-Württemberg. Im Anschluss an den Bericht im Parlament kann nun die Unterzeichnung der Ländervereinbarung durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann erfolgen. 

Mehr Verbindlichkeit und Vergleichbarkeit für das Bildungswesen

„Nach mehr als 50 Jahren stellen wir die Zusammenarbeit der Länder in der Bildung auf eine neue Grundlage. Besonders wichtig ist mir, dass wir mit der Vereinbarung mehr Verbindlichkeit, mehr Verlässlichkeit und auch mehr Mobilität in unserem Bildungswesen ermöglichen, indem wir zum Beispiel die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse verbessern. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um die Stärken unseres föderalen Bildungswesens für die Zukunft leistungsfähig zu machen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Die Menschen fordern mehr Einheitlichkeit bei der Bildung. Diese Forderung ist berechtigt. Die Vereinbarung ist deshalb auch ein Signal, dass die Kultusministerkonferenz die Kritik am föderalen Bildungssystem sehr ernst nimmt und sich klar zur länderübergreifenden Zusammenarbeit bekennt.“  

Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit der Bildungssysteme im Vordergrund

Im Vordergrund der Ländervereinbarung stehen die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung, eine bessere Vergleichbarkeit der Bildungssysteme und Schulabschlüsse über Ländergrenzen hinweg. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, um der erhöhten Mobilität von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte zeitgemäß Rechnung zu tragen. „Länderübergreifend einheitliche Standards und verbindliche Regelungen in der Bildung sind ein wichtiger Schritt, um die Leistungsfähigkeit des föderalen Bildungswesens zu stärken und an die künftigen Herausforderungen anzupassen“, sagt Eisenmann. In der Ländervereinbarung werden in insgesamt 44 Artikeln zentrale Aspekte der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung geregelt. 

Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz

Mit dem Abkommen richten die Länder außerdem eine „Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ ein. Aufgabe dieses Gremiums ist, die Länder zu beraten, etwa in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien für relevante Bildungsthemen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission nimmt eine interdisziplinäre, längerfristige, systemische Perspektive entlang der Bildungsbiografie ein. Sie soll zunächst befristet eingerichtet werden. Über die Fortsetzung der Einrichtung wird auf der Grundlage einer Evaluation entschieden.  

Konkrete Umsetzung der Vorhaben

In Verbindung mit der Ländervereinbarung haben sich die Länder in der Kultusministerkonferenz auf eine Reihe von „Politischen Vorhaben“ zur Konkretisierung der abstrakten Regelungen im Vereinbarungstext verständigt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Bei der Qualitätssicherung verpflichten sich die Länder, die in der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz beschriebenen Instrumente (Bildungsstandards, nationale und internationale Vergleichsstudien, Abituraufgabenpool, Vergleichsarbeiten, Bildungsberichterstattung) zu nutzen und sie in landesspezifische, kohärente Systeme der Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden. 

Angleichung des Abiturs auf hohem Niveau

Einer der zentralen Punkte der Ländervereinbarung ist die weitere Angleichung der Rahmenvorgaben für die gymnasiale Oberstufe. Hier legen die Länder bis zum Jahr 2023 eine genaue Anzahl verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung fest. Sie verständigen sich darüber hinaus auf eine einheitliche Anzahl zu wählender Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Des Weiteren verständigen sich die Länder auf einheitliche Regelungen zur Leistungsermittlung in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase. Beim Abituraufgabenpool verständigen sich die Länder darauf, die Poolaufgaben und Entnahmemodalitäten so zu gestalten, dass die Verwendbarkeit der Aufgaben für jedes Land sichergestellt wird und spätestens zur Abiturprüfung 2023 (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) bzw. zur Abiturprüfung 2025 (Biologie, Chemie, Physik) jeweils fachspezifisch verbindliche Regeln zur quantitativen Entnahme aus dem gemeinsamen Aufgabenpool gelten. Dabei ist eine Entnahme von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus soll der Aufgabenpool so weiterentwickelt werden, dass auch eine Entnahme von 100 Prozent der Aufgaben möglich ist. „Um es klar zu sagen, Angleichung heißt nicht Niveauabsenkung. Im Gegenteil, es geht uns darum, unser hohes Abiturniveau zu halten. Baden-Württemberg ist in allen Kommissionen vertreten, wenn es um die Erstellung und die Auswahl von Aufgaben geht. Wir werden deshalb maßgeblichen Einfluss auf ein hohes Niveau des Abiturs nehmen“, betont Ministerin Eisenmann. 

Zur Stärkung der beruflichen Schulen regen die Länder einen gemeinsamen „Pakt für berufliche Schulen“ zwischen Bund und Ländern an, um damit den notwendigen Modernisierungsrahmen für die berufliche Bildung zu schaffen. 

Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ konsequent weiterverfolgen

Des Weiteren werden die Länder die in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und dem DigitalPakt Schule vereinbarten Ziele konsequent weiterverfolgen. Hier geht es um die Verankerung von fachdidaktischen Kompetenzen zur Nutzung digitaler Medien in der Lehramtsausbildung, digitale Lehr- und Lernmittel für alle Fächer und Klassenstufen bis 2025, verbindliche technische Schnittstellen zwischen den Medienportalen der Länder und Schulträger und den Plattformen von Anbietern von Bildungsmedien. 

Übergreifende Standards für Grundschulen

Außerdem wird die Kultusministerkonferenz im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche die „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ bis zum Jahr 2022 überarbeiten. Dabei verständigt sie sich auch auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie die Vermittlung einer verbundenen Handschrift, der ein normiertes, schreibmotorisches Konzept zugrunde liegt, und einen einheitlichen Rechtschreibrahmen. 

Einheitliche Bezeichnungen für Abschlüsse

Ebenfalls grundlegend überarbeitet wird bis zum Jahr 2022 die „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“. Hierdurch werden insbesondere verbindliche Festlegungen zur klaren Strukturierung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen getroffen. So soll es etwa einheitliche Benennung der Abschlüsse (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss) geben.  

Weitere vereinbarte Maßnahmen gelten der weiteren Qualitätsverbesserung in der Lehrerbildung, einem Qualifikationsprofil für Schulleitungen als Grundlage für entsprechende Fortbildungsprogramme bis zum Jahr 2022 sowie die Verpflichtung, die Mobilität von Lehrkräften beim Eintritt in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst weiter zu erhöhen. Des Weiteren stellen die Länder sicher, dass sich Personen, die in Bewerbungsverfahren aufgrund fehlender bzw. abweichender schulischer Qualifikation abgelehnt wurden oder für die sich Fragen des Schulwechsels in ein anderes Land stellen, an eine zentrale Ansprechstelle im Sekretariat der Kultusministerkonferenz wenden können. 

Weitere Informationen

Ländervereinbarung (PDF)

Politische Vorhaben zur Ländervereinbarung  (PDF)

Kultusministerkonferenz

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