Fragen aus der schulischen Praxis zum Thema Urheberrecht und Datenschutz in der Schule werden beantwortet im Internetportal der
Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, Baden-Württemberg.
Werk
Als Werke werden im Urheberrecht Schöpfungen von Urhebern bezeichnet, die durch das Urheberrecht geschützt werden (Werke der Lehrerinnen und Lehrer, Werke von Schülerinnen und Schülern).
Öffentlichkeit
Für den nicht-öffentlichen Bereich (Unterricht) gelten teilweise andere gesetzliche Vorschriften als für den öffentlichen Bereich. Eine Wiedergabe / Zugänglichmachung im Zusammenhang mit Unterricht ist aufgrund des engen gegenseitigen Kontakts zwischen den beteiligten Personen (Schülerinnen und Schüler einer Klasse/AG/Kurses und deren unterrichtende Lehrkraft) stets nicht-öffentlich.
Urheberrecht in der Schule
Die wichtigsten Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes für Schule und Seminar und zugehörige vertragliche Regelungen werden hier vorgestellt.
Dies wird einerseits durchgeführt an den Medientypen wie Text, Foto, Grafik, Musik und Film und andererseits an den verschiedenen
Veröffentlichungsformen wie Fotokopie, Website, pädagogisches Netz / Intranet sowie Lernplattformen
Nähere Informationen:
Checklisten zum Urheberrecht stellen Entscheidungshilfen dar, wenn es darum geht, welche Materialien in welcher Form und wo verwendet werden dürfen (kopieren und digitalisieren).
Der Lehrerfortbildungsserver stellt Checklisten bereit zu:
- Texte und Bilder (Grafiken, Fotos)
- Musik und Film / Audio und Video
- Vortrag / Musizieren / Theater spielen
- Internetseiten
- Kursraum
Lizenzen
Dieser Bereich klärt den Begriff und stellt Lizenzmodelle vor für Werke, Software und Medien.
Datenschutz beim E-Learning, die Rechtsgrundlagen und Rahmendienstvereinbarungen sowie Informationen zum Verfahrensverzeichnis
Formulare
Für verschiedene Bereiche werden juristisch geprüfte Formulare, Nutzungsordnungen z.B. für Medienräume, Mustererklärungen und Nutzungsrechteabtretungen vorgestellt, die ggf. an die schulspezifischen Bedingungen angepasst werden können.
Wie innerhalb einer Schule hier verfahren werden kann, stellt der "Verfahrensvorschlag" vor.
Schule und Recht
Handreichung zum "Einsatz von sozialen Netzwerken an Schulen"