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Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) in Teilzeitform (4BKSPIL)

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) in Teilzeitform – Berufskolleg – befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.

Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung vier Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Nach Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin"/"Staatlich anerkannter Erzieher" erworben.

Zugangsvoraussetzungen

Zu den Zugangsvoraussetzungen vergleichen Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik praxisintegriert (3BLSPIT)  

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.000 Stunden.

Für die praktische Ausbildung schließt die Schülerin oder der Schüler einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung. Die praktische Ausbildung dient der Anwendung und Vertiefung der im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Dies schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung mit ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.

Die praktische Ausbildung hat in Einrichtungen zu erfolgen, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entsprechen und die nach der personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet sind. Die Auswahl der Einrichtung obliegt der Schülerin oder dem Schüler.

Die praktische Ausbildung erfolgt nach Absprache der Schule mit den Trägern der an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen im Umfang von zwei Tagen je Unterrichtswoche oder in Praxisblöcken.

Der Träger der Einrichtung benennt der Schule zu Beginn der Ausbildung die von ihm ausgewählten für die fachliche Anleitung und Ausbildung in der Einrichtung verantwortlichen und geeigneten Fachkräfte.

Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Wer an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) die Fachhochschulreife erwerben will, muss im ersten, zweiten und dritten Schuljahr am Zusatzunterricht im Wahlfach Mathematik teilnehmen und im Zusammenhang mit der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung eine Zusatzprüfung ablegen.

Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in den Fächern: Deutsch, Englisch und Mathematik zu fertigen. Die Prüfungsaufgaben werden im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne landeseinheitlich vom Kultusministerium gestellt. Die mündliche Prüfung kann sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung erstrecken.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält, wer die Zusatzprüfung bestanden und die Berufsausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) erfolgreich abgeschlossen hat.

Weiterführende Links

Eckpunktepapier zur Implementierung einer praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Baden-Württemberg (PDF)

Handreichung zur Verzahnung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern (PDF) 

Bildungsplan - Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) in Teilzeitform

Rahmenplan für die praktische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert)  

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