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Landesarbeitsstelle Kooperation

Besondere Förderbedarfe

Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass besondere Förderbedarfe frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen entwickelt werden.

Besondere Förderbedürfnisse können sich ergeben:

  • bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben,
  • in Mathematik,
  • bei mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache,
  • bei besonderen Problemen im Verhalten und in Bezug auf die Aufmerksamkeit,
  • bei chronischen Erkrankungen,
  • bei Behinderungen,
  • bei Hochbegabung.

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf liegt in der Verantwortung der allgemeinen Schule.

Grundlegende Informationen bietet die Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vom 8. März 1999, zuletzt geändert am 22. August 2008.

Zu dieser Verwaltungsvorschrift hat das Landesinstitut für Schulentwicklung die Handreichungsreihe „Förderung gestalten“ herausgegeben. Einzelne Module, die zu den besonderen Förderbedarfen entwickelt wurden, geben den Lehrkräften Hilfen zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift an die Hand, indem konkrete Maßnahmen und Beispiele aufgeführt werden.

Mögliche Unterstützungsdienste und Kooperationspartner im Hinblick auf diese Bedarfe können von den regionalen Arbeitsstellen Kooperation genannt werden bzw. finden sich in deren regionalen Unterstützungskompendien.

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