Navigation überspringen

Landesprogramm Kulturschule Baden-Württemberg

Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“

Ziele

Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:

  1. Stärkung der kulturellen Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot,
  2. Ausbau und Etablierung eines Netzwerks von „Kulturschulen“ zur Bündelung und Weitergabe der Erfahrungen bisheriger Modellprojekte sowie der gemeinsamen Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht.

Kulturschulen

Die Zahl der „Kulturschulen“ in Baden-Württemberg ist auf 40 angewachsen. Zum 1. Feburar 2022 wurden 18 weitere Schulen bis zum Ende der Laufzeit in das Landesprogramm aufgenommen. Die Schulen sind in einem Netzwerk aus „Schulfamilien“ organisiert, das im aktiven Austausch untereinander steht.

Die Kulturschulen in Baden-Württemberg

Die auf drei Jahre angelegte Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“ aus Mitteln der Karl Schlecht Stiftung und der Stiftung Mercator in Höhe von insgesamt 600.000 EUR soll den Schulen des Netzwerks zu Gute kommen. Ziel ist die Förderung des Einstiegs in die kulturelle Schulentwicklung bzw. die Verstetigung der kulturellen Schulentwicklung. Schwerpunkt der Entwicklungsvorhaben ist die Unterrichtsentwicklung. Diese Schulen, die die Bezeichnung „Kulturschule Baden-Württemberg“ tragen, erhalten ein „Kulturbudget“ von bis zu 4.000 EUR pro Schuljahr. Einsetzbar sind die Mittel insbesondere für Unterrichtsvorhaben, Künstlerhonorare, Reisekosten und Sachkosten (max. 20 % der Fördersumme), die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme anfallen. Sachausgaben, die in der Zuständigkeit des Schulträgers stehen, sind nicht förderfähig. Weil mit der besonderen Förderung spezifische Anforderungen an die Schulen wie die aktive Mitarbeit im Netzwerk und die Durchführung einer internen Evaluation auf der Basis von Kriterien einhergehen, müssen sich alle interessierten Schulen für die Teilnahme am Netzwerk bewerben. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Die Auszeichnung als „Kulturschule Baden-Württemberg“ besitzt eine Gültigkeit bis zum Ende des Förderzeitraums.

Ansprechpartnerin für Fragen

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung und kulturelle Angelegenheiten
Frau Dr. Katja Brandenburger
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-279- 2761
E-Mail: katja.brandenburger@km.kv.bwl.de

zum Programm „Kulturschule“

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.