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SCHULGESETZ

Vollverschleierung: Ministerin kündigt Schulgesetzänderung an

Schüler strecken im Unterricht ihre Hände und melden sich.
Kultusministerin Eisenmann lehnt eine Vollverschleierung an Schulen ab. Auch die Religionsfreiheit habe Grenzen und Schüler und Lehrer müssten sich gegenseitig ins Gesicht sehen können. Sie will nun das Schulgesetz ändern, um eine gesetzliche Grundlage für ein entsprechendes Verbot zu schaffen.

„Schulen sind Orte des Miteinanders und der Begegnung. Der Unterricht dort basiert auf einer offenen Kommunikation, die sich auch in Gestik und Mimik ausdrückt. Ein verhülltes Gesicht verhindert diese offene Kommunikation. Das Tragen von Nikabs an unseren Schulen lehne ich entschieden ab, weshalb wir nun zügig eine gesetzliche Grundlage für ein entsprechendes Verbot schaffen werden“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt hinzu: „Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen - und zwar an unseren Schulen ganz konkret, wenn sich Lehrkräfte und Schülerinnen im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können. Wir dulden keine Vollverschleierung an unseren Schulen.“ 

Bislang sei das Kultusministerium bei dieser Frage der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2014 gefolgt, wonach die Gesichtsverschleierung im Ergebnis ein objektives Unterrichtshemmnis darstelle und mit dieser Begründung das Tragen untersagt werden könne. „Der Fall in Hamburg und die Entscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts machen nun aber deutlich, dass wir aus Gründen der Rechtssicherheit für die Anordnung eines Verbots letztlich eine gesetzliche Grundlage benötigen. Aus diesem Grund wollen wir zügig unser Schulgesetz anpassen“, erläutert die Ministerin. Auch wenn es sich deutschlandweit nur um einzelne Fälle handle, zeige die aktuelle Situation in Hamburg die Notwendigkeit einer rechtlich wasserdichten Regelung, um ein Verbot im Ernstfall durchzusetzen.

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