Krisenteams
In jeder Abteilung 7 „Schule und Bildung" der vier Regierungspräsidien gibt es Krisenteam, das sich aus Pädagoginnen/en, Juristinnen/en und dem/r Pressesprecher/in des Regierungspräsidiums zusammensetzt. Die Leitungen der Krisenteams senden jährlich ein Schreiben an alle Schulleitungen im Regierungsbezirk mit aktuellern Kontaktdaten sowie wichtigen Informationen, beispielsweise zum schulinternen Krisenteam.
Schulinterne Krisenteams werden gebeten, das Krisenteam der Abteilung 7 RP bzw. die Staatlichen Schulämter bei schulaufsichtlichen, juristischen und pädagogischen Fragen sowie für Übernahme der Pressearbeit zu kontaktieren.
Schulpsychologische Unterstützung
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung stellt schulpsychologische Beratung und Nachsorge für Schulen zur Verfügung und kann nach Gewalt- oder Schadensereignissen bzw. in schwierigen Fällen massiver Gewaltandrohung kontaktiert werden. Neben der telefonischen Erstberatung der Schulleitung wird bei Bedarf Unterstützung im Rahmen der Krisennachsorge angeboten.
Weitere Unterstützung bietet das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung in Form von Schulungen für schulinterne Krisenteams an. Informationen dazu erhalten Sie bei den Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung oder bei der zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstelle.
Krisenpläne mit Sofortmaßnahmen - Handlungshilfe für Schulleitungen
Ergänzend zur VwV Gewaltvorfälle und Schadensereignisse mit Rahmenkrisenplan wurde die Broschüre mit CD "Handlungshilfe für Schulleitungen" an alle öffentlichen und privaten Schulen verschickt (2012). Schulen können sich mit der Handlungshilfe praxisnah auf 32 unterschiedliche Krisensituationen vorbereiten. Schulleitungen können bei der Unfallkasse Baden-Württemberg bis zu fünf Exemplare der Krisenpläne mit Sofortmaßnahmen nachbestellen (Kontakt: Druckschriftenversand@ukbw.de).
Pager
Die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg wurden mit Pagern (Alarmierungsgeräten) ausgestattet, um sie bei einer
bestätigten Amoklage an einer Schule - z. B. bei Flucht eines Amoktäters - zuverlässig warnen zu können. Auch einige
Schulen in freier Trägerschaft sind in das Pager-Alarmierungssystem eingestiegen. Schulleitungen können sich auf dem
Mitarbeiterportal der Kultusverwaltung zu wichtigen Inhalten über die Pager-Alarmierungsgeräte informieren (Anwendungen /
Onlinebereitstellungen / Pager).