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DIGITALPAKT

DigitalPakt: Praktikableres Verfahren für raschere Umsetzung

Eine Frau hält ein Tablet in der Hand.
Der Bund ermöglicht den Ländern und Schulträgern ein praktikableres Antragsverfahren zur Umsetzung des DigitalPakt Schule: Zukünftig können Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und müssen diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, angesichts der Herausforderungen der Corona-Pandemie die Schulträger und Schulen mit einer schlanken Antragsstellung zu entlasten.

Um die Umsetzung des DigitalPakt Schule zu beschleunigen, hat sich Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund den Ländern und Kommunen ab sofort ein praktikableres Antragsverfahren ermöglicht. Das veränderte Vorgehen sieht vor, dass die Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen müssen. Das soll es Kommunen und Schulen in freier Trägerschaft ermöglichen, die Mittel schneller beantragen zu können. Der Medienentwicklungsplan ist und bleibt aber ein verbindlicher Bestandteil, um Fördermittel des DigitalPakt Schule zu erhalten. 

Schulen und Schulträger bei Antragstellung entlasten

„Das Leitprinzip lautet weiterhin „Technik folgt Pädagogik“. Die Medienentwicklungspläne sind wichtig, um den Medieneinsatz systematisch zu planen und somit die Fördermittel auch sinnvoll einsetzen zu können. Für die Schulen und die Schulträger bedeuten sie aber auch einen hohen zeitlichen Aufwand, der in der Corona-Pandemie verständlicherweise an vielen Schulen zunächst zurückgestellt werden musste. Die Schulleitungen waren und sind angesichts der Herausforderungen, vor die uns die Pandemie stellt, mit einer Vielzahl von anderen Themen beschäftigt, die zwangsläufig Vorrang haben. Auch die Kommunen mussten zunächst andere Prioritäten setzen“, betont die Ministerin und fügt an: „Um den DigitalPakt im Land schneller umzusetzen und die Schulen zu entlasten, haben die Schulträger und Schulen in freier Trägerschaft nun deshalb die Option, ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungspläne einzureichen. So können die Kommunen jetzt zügig Anträge stellen, die auch bewilligt werden.“ 

Bislang mussten die Schulträger den Medienentwicklungsplan bereits obligatorisch bei der Antragsstellung einreichen. Zu einem pädagogisch sinnvollen Einsatz von Medien und bei der Medienentwicklungsplanung beraten das Landesmedienzentrum und die Medienzentren im Land die Schulen. Der Bund hat zwischenzeitlich bestätigt, dass eine Bewilligung der Anträge durch die Länder auch vor der Erstellung der Medienentwicklungspläne zulässig ist, sofern diese spätestens mit der Abrechnung der Maßnahme vorliegt. „Wir rechnen damit, dass dies den DigitalPakt beschleunigen und das Antragsvolumen rasch ansteigen wird“, so die Ministerin. 

Weitere Informationen

Alle Infos rund um den Digitalpakt finden sich hier: https://km-bw.de/Digitalpakt – dort ist auch die Liste der Budgets je Schulträger abrufbar. 

Nach aktuellem Stand wurden in Baden-Württemberg bisher 127 Förderanträge mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 12,2 Millionen Euro bewilligt. 26 Förderanträge mit einem Volumen von rund vier Millionen Euro sind noch nicht bewilligt, liegen der L-Bank, welche die Abwicklung der Förderanträge übernimmt, aber vor. Aktuell sind etwa 1.800 Medienentwicklungspläne an den Schulen in Arbeit.

Weiterführende Links

Digitalisierung

Digitalpakt

Pressemitteilung: Sofortausstattungsprogramm Richtlinien für die Verteilung der Mittel

Pressemitteilung: Digitale Endgeräte für Schüler

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