Navigation überspringen

SCHULE

Sofortprogramm für Schulen in freier Trägerschaft

Eine Schülerin hebt den Arm und meldet sich.
Schulen in freier Trägerschaft erhalten einen Ausgleich für entgangene Betreuungsgebühren, auch die monatlichen Abschlagszahlungen werden über einen Zeitraum von drei Monaten erhöht. Insgesamt werden die freien Schulen mit knapp 21 Millionen Euro kurzfristig finanziell unterstützt. „Schulen in freier Trägerschaft verzeichnen erhebliche Einnahmenverluste. Deshalb unterstützen wir sie in der Krise schnell und unbürokratisch“, sagt Kultusministerin Eisenmann.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Schulen in freier Trägerschaft einen Ausgleich für entgangene Betreuungsgebühren erhalten. Dafür sind insgesamt 11, 8 Millionen Euro vorgesehen. Zur Milderung der während der Schulschließungen entstandenen Liquiditätsengpässe werden zudem die monatlichen Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von drei Monaten um jeweils drei Millionen Euro erhöht. Somit werden die freien Schulen unter dem Strich mit insgesamt knapp 21 Millionen Euro kurzfristig finanziell unterstützt. 

„Die Schulen in freier Trägerschaft mussten in der Zeit der Schul- und Kitaschließung auf erhebliche Einnahmen aus Betreuungsverträgen verzichten. Diese Einnahmenverluste stellen aktuell das größte finanzielle Problem für diese Schulen dar. Die Schulen in freier Trägerschaft sind unverzichtbar für unser Bildungswesen, deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass wir sie in der Krise schnell und unbürokratisch unterstützen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Ich freue mich, dass die Haushaltkommission nun unserem Vorschlag zugestimmt hat, die Schulen durch ein Sofortprogramm sowie durch Liquiditätshilfen finanziell zu unterstützen.“ 

Sofortprogramm für entgangene Betreuungsgebühren

Das Sofortprogramm in Höhe von knapp zwölf Millionen Euro soll die entgangenen Betreuungsgebühren im Zeitraum April bis Mitte Juni kompensieren. Nicht nur die Kommunen, sondern auch die Schulen in freier Trägerschaft bieten Betreuungsangebote für Familien an, wie etwa die verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung oder Schülerhorte. Diese finanzieren sich unter anderem durch Elternbeiträge. Durch die coronabedingten Schließungen verzeichnen die Schulen in freier Trägerschaft Ausfälle bei den Elternbeiträgen. Das Land beteiligt sich zwar mit einem 200-Millionen-Euro-Soforthilfeprogramm für Familien und kommunale Einrichtungen an den Kosten der Kommunen, wenn diese aufgrund der Corona-Pandemie auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kitas, Horte und andere Betreuungseinrichtungen verzichten. Bei den Schulen in freier Trägerschaft kommt davon bislang leider so gut wie nichts an, da die Kommunen entsprechende Anträge bis auf wenige Ausnahmen flächendeckend ablehnen. „Hier setzt das Sofortprogramm an. Es ist erfreulich, dass wir damit eine Lücke bei den Hilfen des Landes zur Entlastung aller Familien schließen können“, betont Eisenmann. 

Verbesserung der Liquidität von Schulen in freier Trägerschaft

Die Schulen in freier Trägerschaft verzeichnen in verschiedenen Bereichen Einnahmeausfälle. Deshalb wird das Land ihre Liquidität vorübergehend durch erhöhte Abschlagszahlungen verbessern. Schulen in freier Trägerschaft erhalten die Zuschüsse des Landes normalerweise zunächst über Abschlagszahlungen. Die Träger gehen somit bis zur Schlussabrechnung in Vorleistung, die üblicherweise über die erwarteten Einnahmen abgesichert werden. „Wenn die Einnahmen aber wegbrechen, können die Träger die Vorfinanzierung nicht wie bisher stemmen. Wir lösen dieses Problem nun dadurch, dass wir die Zuschüsse in voller Höhe auf Basis der vorläufigen Kopfsätze für das Jahr 2020 auszahlen und nicht wie bisher als Abschlag auf Basis der Kopfsätze aus dem Jahr 2019“, sagt Ministerin Eisenmann. Die Unterstützung soll sich auf drei Monate erstrecken und sich somit auf insgesamt neun Millionen Euro beziffern. Auch diesem Vorschlag des Kultusministeriums hat die Haushaltkommission zugestimmt. Die Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen an die Privatschulträger lässt sich ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts durch eine Vorverlagerung der Ausgaben des Landes vom Jahr 2021 auf das Jahr 2020 realisieren. In 2021 vermindern sich die Ausgaben entsprechend.

Coronavirus: Informationen für Schulen und Kitas

Coronavirus: Häufige Fragen und Antworten

Pressemitteilung: Sofortausstattungsprogramm: Regelungen für Verteilung der Gelder an die Schulträger stehen fest

Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen vom 29. Juni 2020 (gültig ab 1. Juli)

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.