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Abitur

Abiturprüfung Gemeinschaftskunde 

Bei der diesjährigen Abiturprüfung im Fach Gemeinschaftskunde wurde in einer von vier Teilaufgaben ein Begriff verwendet, der in zahlreichen Schulen nicht im Unterricht vorkam. Der Begriff wird allerdings im Bildungsplan genannt, der Grundlage für die Abiturprüfung ist. Zur Diskussion um die Abiturprüfunge nimmt das Kultusministerium Stellung. 

Bei der diesjährigen Abiturprüfung im Fach Gemeinschaftskunde hatten die Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen zwei Aufgaben. Bei Aufgabe I ging es um das Thema Integration/Migration, bei Aufgabe II um die Herausforderungen der Friedenssicherung 70 Jahre nach Gründung der NATO. Bei Aufgabe II waren die Schüler in einer der insgesamt vier Teilaufgaben aufgefordert, die Bedeutung der NATO für die Friedenssicherung anhand eines Kategorienmodells zu erklären, entsprechend des diesjährigen Schwerpunktthemas „Internationale Beziehungen“. Der Begriff „Kategorienmodell“ wird ausdrücklich im Bildungsplan verwendet, dort heißt es als verpflichtend zu erlangende Kompetenz: „Die Schülerinnen und Schüler können die Struktur der internationalen Staatenwelt mithilfe eines Kategorienmodells beschreiben.“ Die gestellte Abituraufgabe entspricht somit vollständig den verpflichtenden Vorgaben und Anforderungen des Bildungsplans.

Dennoch zeigt sich durch Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, dass offenbar zahlreichen Schülern dieser Begriff im Unterricht nicht vermittelt wurde. Die Hinweise und Rückmeldungen darüber, dass Schulen diesen Begriff nicht behandelt haben, verdichteten sich. Eine Abfrage unter den rund 200 Gymnasien, die eine schriftliche Abiturprüfung im Fach Gemeinschaftskunde durchgeführt haben, ergab, dass circa 130 Gymnasien diesen Begriff nicht behandelt haben, sodass das Kultusministerium gestern kurzfristig eine Entscheidung zur Lösung des Problems treffen musste.

Maßgeblich war dabei, dass das Versäumnis nicht zu Nachteilen der betroffenen Schüler führt. Das Kultusministerium hat den betreffenden Schulen deshalb folgende Lösung vorgeschlagen: Die unterrichtenden Lehrkräfte müssen schriftlich gegenüber ihrer Schulleitung bestätigen, dass sie den Begriff „Kategorienmodell“ nicht in ihrem Kurs eingeführt haben. Die Schüler – und zwar alle, die die Prüfung geschrieben haben – entscheiden, ob sie die Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung ohne Kenntnis der Leistung akzeptieren oder ob sie die Prüfung durch Teilnahme am Nachtermin wiederholen möchten. Dieser findet morgen, Freitag, 17. Mai 2019, statt.

Von insgesamt 2.078 Schülerinnen und Schülern haben sich 109 Schülerinnen und Schüler für den Nachtermin entschieden, das entspricht einem Anteil von 5,2 Prozent.

Dazu Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Es tut mir leid, dass sich die Schülerinnen und Schüler so kurzfristig entscheiden mussten, ob sie am Nachtermin teilnehmen oder nicht. Ich hoffe, dass alle die jeweils beste Entscheidung für sich getroffen haben. Wir werden nun in Ruhe mit der gebührenden Sachlichkeit die Hintergründe klären.“ Die Behauptungen der GEW weist das Kultusministerium indes in aller Deutlichkeit zurück. Dem Kultusministerium geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, den betroffenen Schülerinnen und Schülern ein möglichst faires Verfahren zu ermöglichen. Die betreffende Aufgabe war klar und eindeutig formuliert und entspricht eins zu eins den Vorgaben des Bildungsplans. Grundlage für die Abiturprüfung ist gemäß der Abiturverordnung der jeweils gültige Bildungsplan – in diesem Fall der Bildungsplan 2004. Im Schwerpunktthemenerlass für die Abiturprüfung 2019 wird das Bildungsplanthema „Internationale Beziehungen“ genannt.

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